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Neues von RA Lutz Schäfer – 12. Okt. 2012

12. Okt. 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger,
es ist 22.39 Uhr, der Tag war einfach nur als “eklatant “  zu bezeichnen.
Der BILD war zu entnehmen, daß einer jungen Frau in Niedersachsen der Entzug der Fahrerlaubnis droht, weil sie sich in Face-book über Blitzermethoden beschwert hatte!

Meine Tätigkeit hier in der Kanzlei befasst sich u.a. mit gleichen oder ähnlichen Fällen, die Argumentationen der verantwortlichen Landratsämter / Kreisverwaltungen sind hanebüchen und befinden sich jenseits geltendem Rechts, jenseits des Grundgesetzes, jenseits der Rechtsprechung des BVerfG.

Mehr kann ich im Moment nicht dazu sagen, wir arbeiten an einer einschlägigen Bewältigung dieser Problematik.

Deshalb vorab eine einschlägige Warnung an die Bürger dieses Landes: Vorsicht mit ” in Abrede stellen von gültigen Gesetzen”, Psychiatrie und Landratsamt stehen bereit!
So betrachtet scheint die Staatsmacht allerdings am Ende ihrer Möglichkeiten zu stehen, denn solch ein Vorgehen kann man unbedenklich als ” ultima ratio ” kennzeichnen.

Aber Achtung! Wenn alles gut geht, werden wir das Geschütz aller Geschütze auffahren, denn man hat an anderer Stelle Geschmack gefunden an dieser Art der grundlosen, gesetzlosen und beleidigenden Art der Repression gegen den Bürger.
Diese neue Erfindung der repressiven Verwaltung, die den Bürger ins Mark treffen soll, gerät jetzt in das Visier der Presse, die mit entsprechenden Informationen versehen das Thema vertiefen wird. Warten wir’s ab.

Wir beschäftigen uns inzwischen mit der Frage der Anfechtbarkeit  dieser unseligen Aufforderung zur Begutachtung, gegen die angeblich kein Kraut gewachsen ist.

Es handelt sich nach unserer vorläufigen Einschätzung um einen typischen Fall der Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG, denn es findet eine Rechtsverletzung des Bürgers durch die öffentliche Gewalt statt, indem sein verfassungsmäßiges Grundrecht der Meinungsfreiheit in die Tonne getreten wird, und er mit Repressalien überzogen wird, gegen die angeblich kein Rechtsmittel zulässig sein soll. So etwas gibt es nicht in einem ‘Rechtsstaat’!
Wir haben also einen Rechtsfall verfassungsrechtlicher Art, für den die Verwaltungsgerichte gemäß § 40 VwGO nicht zuständig sind, sondern die ‘ordentliche Gerichtsbarkeit’.
Die fängt an beim Amtsgericht.

Wir werden also zunächst bei unserem örtlichen Amtsgericht nachfragen, ob diese Gerichtsbarkeit nach Art. 19 IV GG inzwischen eingerichtet wurde, denn es gibt jede Menge zu tun.
Dieser Rechtsweg findet sich organisatorisch bisher nicht, also werden sich wohl Möglichkeiten auftun, das rechtswidrige Walten der Verwaltung aufzuhalten, bis dieser eingerichtet ist.

Wir fangen gleich nächste Woche damit an, wenn wir aus Hamburg und Berlin zurückgekehrt sind, und werden über die sicher interessanten Antworten unserer Amtsgerichtsdirektoren zu berichten wissen.
Also Geduld bitte.

Quelle Text: http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=258


TV lügt

Gewalt ist niemals eine Antwort oder eine Lösung. 

Wer glaubt, unbedingt Pflastersteine schmeißen zu müssen, sollte sich ein Ziel wählen, dessen Zerstörung garantiert einen langfristigen Erfolg und persönlichen Entwicklungsschub garantiert.
Und das ist nicht der Helm eines Polizisten oder die Fensterscheibe einer Bank, sondern die Bildröhre des eigenen Fernsehers.
  1. 14. Oktober 2012 um 13:41 | #1

    02:15min…Was machst du da: Eine andere Welt sehen…

  2. KHS
    14. Oktober 2012 um 13:48 | #2

    Arische Sexualkunde mit OTTO :

  3. Thulkraft
    14. Oktober 2012 um 14:01 | #3

    Blubb ist Blubb und ein wichtiger Bestandteil in der heutigen Gesellschaft…..so ein Schäfer-Mist!!nicht wahr Kunkel-Weinemann ? :-D

  4. Waffenstudent
    14. Oktober 2012 um 15:25 | #4

    BRDDR-Angis Ehrenempfang in Stuttgart:

  5. 14. Oktober 2012 um 15:28 | #5

    • Der General
      15. Oktober 2012 um 15:50 | #6

      Dessinformation im Video
      1. Pearl Harbor war den Amis bekannt deshalb vorher der Abzug der wichtigen Flugzeugträger.

      2. Der 57-Nächte dauernde Angriff der deutschen Luftwaffe auf England stimmt so wie dargestellt nicht. Mit Hilfe des frühen Radars hatten die Briten ein effektiven Frühwarnsystems und konnten die deutschen Flugzeuge schon bei ihrem Start in Frankreich orten und deren Flugrouten verfolgen. Diese Daten wurden ausgewertet und an die britischen Jagdgeschwader übermittelt.
      So wurden die deutschen Flugzeuge bereits in der Luft abgefangen, noch bevor sie britisches Gebiet erreichen konnten! Ein Problem für die Britische Luftabwehr waren in der tat die Deutschen Flügelraketen A1-A4!

      3. Biologische Kriegsführung gab es schon vor dem Einsatz der Japaner in China, z.b. bei dar Ausrottung der Indianer. Im 18. Jahrhundert brachte ein englischer Offizier in Nordamerika Blattern-verseuchte Decken zu den Indianern, um unter den Stämmen eine Epidemie auszulösen.

  6. Laurentius Bleicher Lahnau
    14. Oktober 2012 um 15:49 | #7

    Bitte hört Euch mal ab 0:20min die werte Frau Tetzlaff an, was sie über die kleinste Zelle in der Gemeinschaft der Nation zu sagen hat.

  7. Stefan
    14. Oktober 2012 um 16:17 | #8

  8. Stefan
    14. Oktober 2012 um 16:19 | #9

    • Ostfront
      14. Oktober 2012 um 21:31 | #10

      Stefan: Video……der Kampf……….. Erstklassig

      Hoch in Ehren
      1.Strophe:
      Auf, Brüder, hebt zum Schwur die Hand-Lasst schwören uns auf’s Neue:
      Wir halten unserm Vaterland und dem deutschen Volk die Treue!
      Mag kommen, was da kommen mag-Wir stehen fest zusammen!
      Und schüren bis zum letzten Tag in uns der Treue Flammen, der Treue Flammen!
      2.Strophe:
      Ein Volk, ein Reich in Glück und Not-So wollen wir uns halten!
      Getreu der Flagge Schwarz-Weiß-Rot in allem Tun und Walten!
      Der Väter Ruhm, der Väter Ehr’ und frommen, deutschen Glauben!
      Wir lassen nun und nimmermehr uns dieses Kleinod rauben!
      3.Strophe:
      In Treue fest, es macht uns stark der alten Flagges Zeichen
      So wollen wir, deutsch bis ins Mark nicht wanken und nicht weichen!
      Durch Kampf und Sieg-Wir halten durch! Kein Teufel soll’s uns wehren!
      Heil Dir, Germania! Heil Deutschland hoch in Ehren!
      Kehrreim:
      Heil Dir, mein Vaterland-Heil Deutschland hoch in Ehren!
      Durch Kampf und Sieg, wir halten durch-Kein Teufel soll’s uns wehren!
      Heil Dir, mein Vaterland-Heil Deutschland hoch in Ehren!
      Durch Kampf und Sieg, wir halten durch-Kein Teufel soll’s uns wehren!
      Niemals wehren! Heil Dir, mein Vaterland! Heil Deutschland hoch in Ehren!
      Hoch in Ehren! Hoch in Ehren! Hoch in Ehren! Hoch in Ehren!

      • Stefan
        14. Oktober 2012 um 21:40 | #11

        +++

      • Stefan
        14. Oktober 2012 um 21:43 | #12

        Heil dir Ostfront

      • Stefan
        14. Oktober 2012 um 21:57 | #13

      • Stefan
        14. Oktober 2012 um 22:04 | #14

  9. consuela rodrigez
    14. Oktober 2012 um 16:42 | #15
    • Dieter
      14. Oktober 2012 um 22:23 | #16

      Danke für diese sehr schöne Geschichte
      auch ich lerne immer noch dazu

  10. Konfuzius
    14. Oktober 2012 um 17:17 | #17

    zum Thema BVerfG und BVerfGG.

    Nachdem mit dem ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht – 1.BMJBBG im April 2006 die Einführungsgesetze und deren Geltungsbereiche -des GVG, der StPO und der ZPO aufgehoben wurden und sie damit ungültig sind, ist mit dem 2.BMJBBG vom 23.11.2007 (BRBG) u.a. die Aufhebung des Besatzungsrechts wiederum aufgehoben worden und somit das Besatzungsrecht wieder in Kraft getreten. Mit sehr weitreichenden Folgen für die Firma. Dies scheint hier kaum bekannt zu sein. ?

    Die angebliche suspendierung des Überleitungsvertrags -(Quelle: wikipedia -noch Fragen?) durch die Unterzeichnung des 4+2 Vertrags mit Wirkung zum 3 Okt. 1990 greift eh nicht, da auch diese Regelungen durch das 2.BMJBBG vom 23.11.2007, -(man beachte das Datum!) negiert wurden.

    Kurzform: Maßgebliche Besatzungsrechtliche Mittlel, z.B. auch in Form des Überleitungsvertrages sind wieder in Kraft. Außerdem gelten weiterhin die SHAEF–Gesetzgebung und die AHK-Gesetze, als höchste Gesetze in der Firma. Diese sind zu beachten -auch von der dritten Gewalt!

    Durch die so in Etappen wieder eingesetzten alliierten Besatzungsrechte und der Aufhebung sehr relevanter “BRD”-Gesetze, gelten “BRD”-”Rechte” so wieso nicht mehr. Hoheitsrechte -keine Spur. Einige, wenige Verwaltungsbefugnisse. Das wars mit dem “BRD”-”Recht”. Deutsches Recht ist dagegen nach wie vor gültig, auf dieses kann sich jeder berufen.

    Nachdem es trotz div. Klagen beim EGMR über schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die “BRD”, für deren Opfer es immer noch keine (trotz mehrfacher Aufforderung) in der “BRD” neutrale Stelle gibt, an die sich die Opfer nach Menschenrechtsverletzungen durch die “BRD”-”Staatsmacht” und Justiz wenden können -(Art. 1/2 GG), hat das GG allein schon deshalb keinerlei Existenzberechtigung. Es verstößt so an elementarster Stelle gegen sich selbst. Auch hat der EGMR die Feststellung, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist, nicht nur aus einem Fall abgeleitet, sondern mittlerweile aus verschiedenen Fällen.

    Das ein GG ohnehin niemals eine Verfassung sein kann, hatten wir schon.
    Bzw. was ein fremd-oktroyiertes GG und eine gültige! Verfassung überhaupt sind. Unterschiede, Voraussetzungen etc…
    Ein heute leider ganz klar ungültiges GG, welches auch noch fast so viele Änderungen erfahren hat, wie die Anzahl seiner Artikel, stellt eine ernshafte Diskussion darüber, ob es eine Verfassung darstellen könne, eh als ad surdum dar.

    So traurig es ist, wir haben heute kein rechtsgültiges GG mehr -(Streichung des Art. 23, Missachtung der Menschen -und Völkerrechte und Aufhebung als Gesetz durch das 2.BMJBBG.
    Aber vor allem haben wir keine Volkslegitimierte und gültige Verfassung, wie von den Alliierten gewollt. Diese wurde uns vom “BRD”-System vorsätzlich verweigert.

    …Und dann kommt das BVerfGG als einfaches Gesetzesrecht daher, verstößt und kollidiert diametral gegen (ohnehin obsolete) GG-Rechte -(vor allem gegen den effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4) und meint ernstgenommen werden zu müssen. Wie krank ist das denn ??

    Es ist ganz klar; dieser möchtegern “Staat”, die “BRD”-Finanzagentur GmBH”, fährt sich voll an die Wand. Diese Staatstäuschung bzw. Staatssimulation wird sich nicht mehr viel länger “aufrecht” erhalten lassen.

    http://www.juraforum.de/forum/staats-und-verfassungsrecht/bverfgg-verfassungswidrig-354401-s4

  11. fralle
    14. Oktober 2012 um 21:01 | #18

    Peer Steinbrücks Großonkel ist ein Delbrück.Jener ist mitbegründer der Deutschen BAnk…….wenn das kein Zufall ist….

    http://de.wikipedia.org/wiki/Peer_Steinbr%C3%BCck

  12. Manchurian
    14. Oktober 2012 um 21:33 | #19

    Werden eure klagen beim ICC auch Schein bearbeitet ?
    Wo soll man denn noch gegen diese illegalen machenschaften vorgehen wenn sich keiner zuständig fühlt ?

    Richter, Beamte und Gerichtsvollzieher haben keine gültige befugnisse und dagegen müssen wir alle klagen!

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