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7.Oktober 1949 – 63 Jahre

7. Oktober 2012  63 Jahre

- Unterdrückung der deutschen Volksverfassung
- Verhinderung des deutschen Staates und Friedensvertrags
- Parteiendiktatur für Feindmächte statt Volkssouveränität
- Versklavung des deutschen Volkes
- Volksverblödung durch Medien und Schulen

Seit 7. Oktober 1949 ist in Mitteldeutschland die Verfassung Deutschlands als Ganzes in Kraft, die am 30. Mai 1949 durch 2010 Abgeordnete aus allen Besatzungszonen gemäß den
Vorgaben des sog. Potsdamer Abkommens bestätigt worden ist.
Mit diesem verfassungsgebenden Akt verlor das Bonner Grundgesetz nach dessen Artikel 146 seine Gültigkeit. Damit führte die DDR als legitimer volksdemokratisch verfasster Staat
das Deutsche Reich teilterritorial fort, während die illegal gebildete BRD bis heute eine feindstaatliche Verwaltungsfirma ist.
Erst der Verrat der SED an dieser Verfassung machte aus der DDR auch eine Besatzungsverwaltung, kompatibel zur BRD.
Die Staatsangehörigkeit der DDR ist nach Verfassung Art. 1 die Reichsangehörigkeit, während es eine Staatsangehörigkeit der BRD bis heute nicht gibt. „DEUTSCH“ heißt heute Sklave sein!
Deutsche, handelt endlich nach der Verfassung eurer Mütter und Väter wenn ihr nicht von euren Kindern verdammt werden wollt!

Leserbeitrag: H.H.

  1. 28. September 2012 um 16:30 | #1

    Wer hat denn von den Mitteldeutschen diese Verfassung zur Hand, wäre doch mal interessant was da so drin steht?

    • Kleiner Grauer
      28. September 2012 um 18:20 | #2

      Du Senfknoten. Gib Verfassung DDR ein und dann kannst Du eine Verfassung lesen die von ganz Deutschland angenommen wurde!
      Und nich für die BRD gemacht wurde!
      Klingst mir nach Willi Reichling-Dir hab ich die Verfassung der DDR auf Deine Seite gesetzt!

    • albidus Grus
      28. September 2012 um 21:05 | #3

      Auszüge

      Artikel 1
      Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf. …
      Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.

      Artikel 2
      … Die Hauptstadt der Republik ist Berlin.

      Artikel 3
      Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. …
      Das Mitbestimmungsrecht der Bürger wird wahrgenommen durch … Volksbegehren und Volksentscheide…
      Die Staatsgewalt muß dem Wohl des Volkes, der Freiheit, dem Frieden und dem demokratischen Fortschritt dienen. Die im öffentlichen Dienst Tätigen sind Diener der Gesamtheit und nicht einer Partei….

      Artikel 4
      … Gegen Maßnahmen, die den Beschlüssen der Volksvertretung widersprechen, hat jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand

      Artikel 5
      Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts binden die Staatsgewalt und jeden Bürger. …
      Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, …

      Artikel 6
      Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt. …

      Artikel 8
      Persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen, sind gewährleistet.

      Artikel 9
      Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt; niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Eine Pressezensur findet nicht statt.

      Artikel 12
      Alle Bürger haben das Recht, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine oder Gesellschaften zu bilden.

      Artikel 14
      Das Recht, Vereinigungen zur Förderung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anzugehören, ist für jedermann gewährleistet. Alle Abreden und Maßnahmen, welche diese Freiheit einschränken oder zu behindern suchen, sind rechtswidrig und verboten.
      Das Streikrecht der Gewerkschaften ist gewährleistet.

      Artikel 19
      Die Ordnung des Wirtschaftslebens muß den Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit entsprechen; sie muß allen ein menschenwürdiges Dasein sichern.

      Artikel 20
      Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen. Die genossenschaftliche Selbsthilfe ist auszubauen.

      Artikel 22
      Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet Sein Inhalt und seine Schranken ergeben sich aus den Gesetzen und den sozialen Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.

      Artikel 24
      Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch darf dem Gemeinwohl nicht zuwider laufen.
      Der Mißbrauch des Eigentums durch Begründung wirtschaftlicher Machtstellung zum Schaden des Gemeinwohls hat die entschädigungslose Enteignung und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. …
      Alle privaten Monopolorganisationen, wie Kartelle, Syndikate, Konzerne, Trusts und ähnliche auf Gewinnsteigerung durch Produktions-, Preis- und Absatzregelung gerichtete private Organisationen, sind aufgehoben und verboten.
      Der private Großgrundbesitz, der mehr als 100 Hektar umfaßt, ist aufgelöst und wird ohne Entschädigung aufgeteilt. Nach Durchführung dieser Bodenreform wird den Bauern das Privateigentum an ihrem Boden gewährleistet.

      Artikel 25
      Alle Bodenschätze, alle wirtschaftlich nutzbaren Naturkräfte, …und der Energiewirtschaft sind in Volkseigentum zu überführen.

      Artikel 26
      Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird überwacht und jeder Mißbrauch verhütet. Die Wertsteigerung des Bodens, die ohne Arbeits- und Kapitalaufwendung für das Grundstück entsteht, ist für die Gesamtheit nutzbar zu machen.

      Artikel 27
      Private wirtschaftliche Unternehmungen, die für die Vergesellschaft geeignet sind, können durch Gesetz nach den für die Enteignung geltenden Bestimmungen in Gemeineigentum überführt werden. …
      Durch Gesetz können wirtschaftliche Unternehmungen und Verbände auf der Grundlage der Selbstverwaltung zusammengeschlossen werden, um die Mitwirkung aller schaffenden Volksteile zu sichern, Arbeiter und Unternehmer an der Verwaltung zu beteiligen …
      Die Konsum-, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Genossenschaften und deren Vereinigungen sind unter Berücksichtigung ihrer Verfassung und Eigenart in die Gemeinwirtschaft einzugliedern.

      Artikel 37
      Die Schule erzieht die Jugend im Geiste der Verfassung zu selbständig denkenden, verantwortungsbewußt handelnden Menschen, die fähig und bereit sind, sich in das Leben der Gemeinschaft einzuordnen. …

      Artikel 39
      Jedem Kind muß die Möglichkeit zur allseitigen Entfaltung seiner körperlichen, geistigen und sittlichen Kräfte gegeben werden.

      Artikel 41
      Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik.

      Artikel 50
      Höchstes Organ der Republik ist die Volkskammer.

      Artikel 51
      Die Volkskammer besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
      Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

      Artikel 66
      … Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Regierungs- und Verwaltungsmaßnahmen ist Aufgabe der Volkskammer in Durchführung der ihr übertragenen Verwaltungskontrolle.

      Artikel 81
      Die Gesetze werden von der Volkskammer oder unmittelbar vom Volke durch Volksentscheid beschlossen.

      Artikel 123
      Im Wege des Kredits dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf beschafft werden.

      Artikel 127
      Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen.

      Artikel 128
      Richter kann nur sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt.

      Artikel 130
      An der Rechtsprechung sind Laienrichter im weitesten Umfange zu beteiligen.

      Artikel 133
      Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich.

      Artikel 134
      Kein Bürger darf seinen gesetzlichen Richtern entzogen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft.

      Artikel 138
      Dem Schutz der Bürger gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung dienen die Kontrolle durch die Volksvertretungen und die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

      Artikel 139
      Gemeinden und Gemeindeverbände haben das Recht der Selbstverwaltung innerhalb der Gesetze der Republik und der Länder. Jede Aufgabe ist vom untersten dazu geeigneten Verband zu erfüllen.

  2. Lynn
    28. September 2012 um 16:42 | #4

    @ germania19

    Eben! Zumal H.H. (wer immer das auch sein mag) keinen Nachweis dafür bringt.

  3. 28. September 2012 um 17:00 | #6
  4. Laurentius Bleicher Lahnau
    28. September 2012 um 17:04 | #7

    @Germania Ich lese in letzter Zeit auch oft deine Kommentare. Du gefällst mir Schnuckelchen. Hast dich ganz schön gewandelt. Ich freue mich für dich. Und wünsche Dir und meinen geliebten Landsleuten ein schönes Wochenende. Ich habe aber noch ein Tipp wegen der Hohlen Erde und all den anderen Sachen außerhalb des Reiches. Was nützt es sich über diese Dinge jetzt den Kopf zu zerbrechen, wir werden schon alles früh genug erfahren. Die Wahrheit kommt immer raus. Wir leben jetzt hier und das verdanken wir dem, was da am Himmel so flackert in blau rot und anderen Farben. Was nicht bedeuten soll, das ich nicht auf 180 bin wenn ich sehe, wie in anderen Ländern die Polizei die ausschließlich führ ihr Volk da sein soll um es zu schützen, auf ihre Landsleute einschlägt. Die Polizei ist so wichtig für unser Volk wie unsere Freunde im Himmel. Lasst uns alles tun, dass sie sich mit dem Volk erheben. Die Polizeien in den anderen Ländern tun mir Leid, die wissen anscheinend nicht was denen bald blüht, wenn man sich an seinem Volk vergeht. Ich werde nie diesen lieben Mann vergessen, der friedliche wie alle anderen Deutschen demonstrierte und man Ihm das Augenlicht mit dem Wasserwerfer nahm. Ich kann nur sagen für den Betätiger des Abzuges, mach das du Land gewinnst. Du feiger Bastard.

    • KHS
      28. September 2012 um 19:20 | #10

      Appell ? Apfel wird anders geschrieben….

  5. consuela rodrigez
  6. consuela rodrigez
    28. September 2012 um 19:08 | #14

    Diese Geschichte darf sich nie mehr wiederholen … NIE MEHR !

  7. albidus Grus
    28. September 2012 um 21:11 | #19

    Bei der Verfassung der DDR kann man sicher mit weitaus mehr Berechtigung von der „verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes“ sprechen(30. Mai 1949 haben 2010 Abgeordnete aus allen Besatzungszonen diese Verfassung von Deutschland als Ganzes völkerrechtsgültig beschlossen und in Kraft gesetzt.), als bei dem mit 53 gegen 12 Stimmen durch handverlesene Gewährsleute der Besatzungsmächte angenommenen ‚Grundgesetz für die BRD‘, das, wie die „Bundesregierung“ selbst feststellte, niemals vom deutschen Volk als Verfassung ratifiziert wurde, wie es die Besatzungsmächte in ihrem Genehmigungsschreiben vom 12.05.1949 gewünscht hatten. Die Legitimationskraft des BRD-Grundgesetzes ist damit also verschwindend gering im Verhältnis zu der der DDR-Verfassung!

    Das dies so wenig bekannt ist, liegt nur daran, daß die willfährigen Erfüllungsgehilfen der Besatzungsmächte, die Adenauer, Globke, Hallstein, Lübke, etc. im Westen und Ulbricht, Mielke, Honecker, etc. im Osten, alle Hebel in Bewegung gesetzt haben, um diese Verfassung zu hintertreiben, um sich über den Willen des deutschen Volkes hinwegzusetzen.

    Die Folgen des von Adenauer und Ulbricht, sowie ihrer Hintermänner, betriebenen Landes- und Volksverrates:
    1.Verhinderung eines einheitlichen aber dezentralisierten, entmilitarisierten, neutralen, demokratischen und sozialen Deutschen Staates, der seine zu rechtlosen Sachen gewordenen Bewohner (Art. 25 GG!) wieder zu Bürgern (natürliche Personen, BGB § 1) gemacht hätte, der ihnen Selbstbestimmungsrecht und Freiheit hätte wieder zurückgeben können, indem, in Verbindung mit dem Friedensvertrag und der Aufhebung der Feindstaatenklauseln die Besatzungsmächte dazu hätten bewegt werden können, die durch sie seit 23.05.1945 nach römischen Recht für Deutsche Staatsbürger bewirkte große Statusminderung (capitis deminutio maxima, c.d.m.) wieder zurückzunehmen. Im Potsdamer Abkommen heißt es dazu: „Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, … , sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“ C.d.m. hatte in der Folge verheerende Auswirkungen, nicht nur auf die Deutschen selbst, sondern auch auf alle anderen „befreiten“ Völker, auf die ganze Welt und auf den Weltfrieden:
    2.Verdeckte Weiterführung des Krieges gegen das deutsche Volk mit anderen Mitteln, als demokratischer Recht(s)staat verbrämte (Lizenz-)Parteien-Diktatur für fremde Interessen, Volksverblödung und geistige Degenerierung durch Medien und „Bildungs“wesen, damit das deutsche Volk nicht mehr Freund und Feind unterscheiden kann und sich selbst verfolgt und zerstört.
    3.Spaltung Deutschlands in zwei besetzte, als „Staaten“ getarnte, scheinsouveräne Besatzungskonstrukte, die von ihren jeweiligen Besatzungsmächten zur militärischen Aufrüstung gezwungen und jahrzehntelang ausgeplündert wurden.
    4.Feste Einbindung der beiden Besatzungskonstrukte in feindliche Militär- und Wirtschaftsblöcke.
    5.Mauer, Stacheldraht, Schießbefehl; Deutsche schießen auf Deutsche.
    6.Atomwaffen, B- und C-Waffen auf deutschem Boden.
    7.Deutscher Boden, von dem nie wieder Krieg ausgehen sollte, als wichtigste Militärbasis für die Kriege, die die USA in aller Welt führen.
    8.Zwangsbeteiligung an den Kriegen der jeweiligen Besatzungsmächte mit Waffen, Soldaten, Geld, uvm. „Deutschland“ muß sich „am Hindukusch verteidigen“!
    9.Seit vielen Jahren Chemtrails am Himmel über Deutschland, versprüht von Flugzeugen ohne Hoheitskenn-zeichen, geleugnet von den BRD-Marionetten – sichtbares und demonstratives Zeichen, wer im angeblich souveränen „Vereinten Deutschland“ tatsächlich die Macht innehat.

    „In Rußland und Deutschland müssen 90 Prozent der Bevölkerung vernichtet werden.“
    Madeleine Albright – jüdischstämmige US-Politikerin im Jahre 1999

  8. albidus Grus
    28. September 2012 um 21:20 | #20

    Gründe, die für die DDR = Das Deutsche Reich – Verfassung vom 30.05.49 / 07.10.49 sprechen: von Manfred Heinemann http://www.natuerlicheperson.de/deutschland/verfassung.
    • Sie wurde niemals aufgehoben und kann auch nicht aufgehoben werden, es sei denn durch den Souverän, das Volk, in einem Verfassungsreferendum und sie ist deshalb geltendes Recht in ihrem Geltungsbereich, den deutschen Ländern (Art. 1) – Der damalige sowjetische Außenminister Schewardnadse hat 1989 die so-genannte sozialistische Verfassung der DDR von 1968 außer Kraft gesetzt!
    • Noch nie konnte das deutsche Volk mehr an seiner Verfassung mitwirken, als an dieser!
    • Sie setzt die Traditionslinie der Paulskirchenverfassung von 1848/1849 fort und steht – wie jene auch – nicht im Widerspruch zum ius cogens! Wenn sich der Volkswille tatsächlich ein-mal gegen ‚die Obrigkeit‘ durchsetzt, wird er von dieser mit allen “demokratischen” und – wenn es nicht anders geht – auch militärischen Mitteln unterdrückt.
    • Die Weimarer Verfassung von 1919 ist keine echte Verfassung, sondern eigentlich auch nur ein Grundgesetz, also Besatzungsrecht (Art. 178: Versailler Vertrag ist übergeordnetes “Recht”!)
    • Die 1871er Verfassung hätte es nie gegeben, wenn der Volkswille in Form der vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung gewählten (Paulskirchen-)Verfassung von 1848 nicht mit Waffengewalt durch die Obrigkeit niederkartätscht worden wäre. Außerdem konnte das Volk gar nicht über diese Verfassung entscheiden, weil sich „die Obrigkeit“ noch weigerte, das Volk als obersten Souverän anzuerkennen!!! Damit ist sie letztlich nicht der Ausdruck des Volkswillens, sondern der Wille des weltweit versippten und verschwägerten Hoch- und Geldadels, der dem Volkswillen (Paulskirchenverfassung!) (gottes)gnädigerweise wieder ein wenig entgegengekommen ist nach dem Motto: Seht her, wir sind doch gar nicht so schlecht, wir geben euch doch freiwillig ein ganz klein wenig Mitbestimmung – Ihr müßt also keine Revolution gegen uns machen.
    • Sie ermöglicht, daß Gesetze unmittelbar vom Volk durch Volksentscheid beschlossen werden können, so wie es heute wohl nur noch in der Schweiz möglich ist und kann u.a. auch dadurch Entstehung, Wachstum und Wuchern korrumpierbarer und manipulierbarer volksfeindlicher Bürokratien verhindern, die den Bürgern die Freude am Leben verderben und ihnen immer mehr Geld abnehmen, um ihr abgehobenes Eigenleben zu finanzieren, Macht auszuüben und das Volk zu knechten.
    • Sie ermächtigt die Bürger zur friedlichen Selbstbefreiung aus der Besatzungsknechtschaft mittels basisdemokratischem Staatsaufbau von unten durch Aufbau von Verwaltungsgemeinschaften mit Selbstverwaltungsorganen in Übereinstimmung mit UN-Resolution A/RES/56/83 vom 28.01.2002, Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen, Art. 9, Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen: Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
    • Sie ist eine pazifistische Verfassung, die, auf ein eigenes Militärwesen verzichtend, einen neutralen deutschen Staat begründen kann. Das würde die Erreichung folgender erstrebenswerter Ziele befördern: Friedensvertrag, Aufhebung der Feindstaatenklauseln, Zurückgewinnung der Souveränität und Selbstbestimmung Deutschlands, Aufhebung der von den Siegermächten für Deutsche Staatsbürger bewirkten großen Statusminderung (capitis deminutio maxima, c.d.m., auf deutsch: Versklavung), Austritt aus der NATO, keine (Zwangs-)beteiligung mehr an Kriegen von anderen, insbes. Afghanistan, Abzug der Besatzungstruppen – verbunden damit Wegfall der Besatzungskosten und Entfernung gefährlicher Waffen von deutschem Boden (Atom-. B- und C-Waffen), wieder blauer Himmel über Deutschland ohne Chemtrails, etc.
    • Durch Einführung des grundgesetzwidrigen, den Willen des Volkes ausschaltenden und durch den Willen von Parteiführern ersetzenden Listenwahlrechts hat sich die BRD 1956 zusätzlich zu der mißachteten Verfassung vom 30.05.1949 selbst in die Illegalität befördert.
    • Eine Regierung, die sich über den Volkswillen hinwegsetzt, verstößt gegen das ius cogens, das zwingende Völkerrecht, und ist damit eine illegale Regierung. Ironisch könnte man auch sagen, eine illegale Regierung ist eine legale Mafia. Von dieser erlassene oder geänderte Gesetze/abgeschlossene Verträge, die im Widerspruch zum ius cogens stehen, sind nichtig.
    • Mit einer illegalen Regierung ohne Verfassungslegitimation, die illegale, in Widerspruch zum ius cogens stehende Gesetze erläßt und Verträge schließt, kann es kein legitimes Staatswesen, keine Staatsgerichte und keine gesetzlichen Richter geben (Beweis: GVG § 15 Die Gerichte sind Staatsgerichte “weggefallen”), keine legitime Polizei, keine legitimen Vollstreckungsbe-amten, keine legitimen öffentlich-rechtlichen Körper-schaften, etc. Mit orwellschem „Neu-sprech“ versucht die BRD-Regierung von ihrer Illegalität abzulenken: der „Staatsschutz“ schützt nicht den Staat vor seinen Feinden, wie man bei diesem Wort annimmt, sondern er schützt die Firma BRD vor dem deutschen Staat und der „Verfassungsschutz“ schützt nicht etwa die deutsche Verfassung, sondern er schützt die Firma BRD vor der Verfassung!
    • Deshalb haften alle BRD-Bediensteten, die – wissentlich oder unwissentlich – ohne Rechts-grundlage hoheitlich zu handeln vorgeben, vollumfänglich persönlich und gesamtschuldnerisch für alle von ihnen bei den von ihren ungerechtfertigten Handlungen Betroffenen angerichteten Schäden, wobei die Schadensersatz- und Regreßansprüche der Geschädigten unverjährbar sind! – Das die BRD zudem selbst das Staatshaftungsgesetz 1982 aufgehoben hat, ist damit von nachrangiger Bedeutung.
    • Die „Schulden“ der Bundesrepublik Deutschland (GmbH) sind die Schulden von deren PER-SONAL und nicht derjenigen, die den Bundes-„PERSONALAUSWEIS“ immer abgelehnt, sich nicht an den (grundgesetzwidrigen) „Wahlen“ in der BRD beteiligt haben und erklärter-maßen auf dem Boden der gültigen Verfassung stehen. Diejenigen „Bewohner des Bundesge-bietes“ mit der merkwürdigen „Staatsbürgerschaft DEUTSCH“ und den Satanssymbolen in ihrem „PERSONALAUSWEIS“, die jahrelang – wissentlich oder gedankenlos – die „demokratischen Volksparteien“ und deren Führer „gewählt“ und damit ihre persönliche Verantwortung an diese abgegeben haben, haften auch für die Schulden „ihrer Firma“.

  9. Konfuzius
    28. September 2012 um 22:02 | #21

    „Staatliche Selbstverwaltung“
    UN-Resolution 56/83 nur ein Entwurf?
    von wepe
    Nach intensiven Recherchen muß ich zugeben, daß ich ebenfalls in die Irre geführt worden bin. Ich revidiere deshalb wie folgt:
    Ein Hinweis an alle “Selbstverwalter”: Selbstverwaltung – Die UN Resolution A/RES/56/83 ist nur ein Entwurf und wurde nie in Kraft gesetzt!
    Dieser Artikel wird viele Menschen enttäuschen, die immer noch glauben, man könnte sich mit der UN-Resolution A/RES/56/83 zur Selbstverwaltung erklären. Ich zitiere aus der RESOLUTION 56/83, Verabschiedet auf der 85. Plenarsitzung am 12. Dezember 2001, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/56/589 und Corr.1, Ziffer 10).
    56/83. Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen:
    Die Generalversammlung, nach Prüfung des Kapitels IV des Berichts der Völkerrechtskommission über ihre dreiundfünfzigste Tagung, daß die Artikelentwürfe über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechts-widrige Handlungen enthält, davon Kenntnis nehmend, daß die Völkerrechtskommission beschlossen hat, der Generalversammlung zu empfehlen, von den Artikelentwürfen über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen in einer Resolution Kenntnis zu nehmen und die Artikelentwürfe der Resolution als Anlage beizufügen sowie in Anbetracht der Wichtigkeit dieser Frage zu einem späteren Zeitpunkt die Mög-lichkeit zu prüfen, eine internationale Bevollmächtigtenkonferenz zur Prüfung der Artikelentwürfe einzuberufen, mit dem Ziel des Abschlusses eines Übereinkommens zu dieser Frage, betonend, wie wichtig auch weiterhin die Kodifizierung und fortschreitende Entwicklung des Völkerrechts ist, wie in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen, feststellend, daß die Frage der Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen für die Beziehungen zwischen den Staaten von großer Bedeutung ist:
    1. begrüßt es, daß die Völkerrechtskommission ihre Arbeit über die Verantwortlichkeit der Staaten für völker-rechtswidrige Handlungen abgeschlossen und die Artikelentwürfe und einen ausführlichen Kommentar zu dieser Frage verabschiedet hat;
    2. dankt der Völkerrechtskommission für den Beitrag, den sie auch weiterhin zur Kodifizierung und fortschrei-tenden Entwicklung des Völkerrechts leistet;
    3. nimmt Kenntnis von den von der Völkerrechtskommission vorgelegten Artikeln über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen, deren Wortlaut dieser Resolution als Anlage beigefügt ist, und empfiehlt sie der Aufmerksamkeit der Regierungen, ohne daß davon die Frage ihrer künftigen Annahme oder sonstiger geeigneter Maßnahmen berührt würde;
    4. beschließt, den Punkt “Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen” in die vorläufige Tagesordnung ihrer neunundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
    Wir erfahren also, daß die UN/RES/56/83 ein Vorschlag war, der während der 58.Tagung der Generalversamm-lung als Resolution eingebracht wurde. Beschlossen wurde, den Vorschlag als Tagespunkt in die 59.Tagung aufzunehmen. Betrachten wir nun also die RESOLUTION 59/35 Verabschiedet auf der 65. Plenarsitzung am 2. Dezember 2004, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/59/505, Ziffer 6), denn dort finden wir, was in der 59.Tagung bezüglich der “Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen” beschlossen wurde:
    Die Generalversammlung, unter Hinweis auf ihre Resolution 56/83 vom 12. Dezember 2001, deren Anlage den Wortlaut der Artikel über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen enthält,
    beschließt, den Punkt “Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen” in die vorläufige Tagesordnung ihrer zweiundsechzigsten Tagung aufzunehmen.
    Also wurde die Entscheidung über UN/RES/56/83 ein weiteres Mal vertagt! In der 62.Tagung wurde allerdings nie über das Thema “Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen” geredet, geschweige denn irgendetwas beschlossen, wie sie der Übersicht der Beschlüsse und Resolutionen der 62.Tagung der Generalversammlung entnehmen können.
    Es folgt daraus ganz simpel, daß es eine UN/RES/56/83 als Entwurf und Resolution gibt, aber nicht als Beschluß und damit kein gültiges Recht der UN darstellt.
    Ungeachtet dessen ist die Selbstverwaltung über den ICC Den Haag bestätigt und ist rechtverbindlich, da der ICC die höchste europäische gerichtliche Instanz ist und somit bindend für sog. “BRD-Gerichte” ist.
    Anmerkung Weide:
    Wie vorstehend ausgeführt, ist die UN-Resolution 56/83 lediglich ein Entwurf und kein Beschluß! Da von der UNO also eine gültige Rechtsgrundlage betreffend „Staatliche Selbstverwaltung“ nicht beschlossen worden ist, dürfte die betreffende Entscheidung des ICC ein völkerrechtswidriger Willkürakt sein und m. E. daher auch keinerlei Bindungswirkung haben und somit rechtsunwirksam sein!

    • Kleiner Grauer
      28. September 2012 um 22:33 | #22

      Das GG ist auch nur ein Entwurf! Nie vom Volk bestätigt! Also ungültig!
      Was ist mit der Urteilsbegründung des BVG vom 25. Juli 2012?
      Sollte doch im September gesprochen werden, daß alle Wahlen in der BR ab 1956 ungültig sind!
      Na los ihr Willi’s habt ja heute einen 24 h Tag.
      Sobald einer die DDR Verfassung in’s Gespräch bringt, beisst Ihr um Euch!
      Egal ob die 56/83 ein Entwurf ist oder nicht. Das Urteil des BVG bestätigt durch die Ungültigkeit aller Wahlen in der BR, daß nur die Selbstverwaltung gültig ist!

  10. Stefan
    28. September 2012 um 23:09 | #23

    Der BRD-Schwindel

    Wie die “BRD” ihr “Personal” verschaukelt

    http://www.brd-schwindel.org/unfassbar-weltstar-audrey-hepburn-war-anne-frank/

  11. Stefan
    28. September 2012 um 23:10 | #24

    ZIONISTISCHE QUOTES – zionistische Zitate (Englisch / deutsche Untertitel)

  12. Widukind
    28. September 2012 um 23:34 | #25

    Wer die Deutschlandverfassung gern als Broschüre hätte kann sie für 9.80 € (Einführungspreis 1949: 0,20 M) als Reprintausgabe ISBN 978-3-937135-60-1 beim Verlag Rockstuhl http://www.verlag-rockstuhl.de in 99947 Bad Langensalza, Lange Brüdergasse 12 bestellen. Tel.: 03603/812246 Fax: 03603/812247
    Das Besondere an dieser Verfassung ist, daß sie in Art. 3 das Volk tatsächlich zum Souverän macht, indem es ihm direkt reale hoheitliche Macht verleiht.
    Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte (IP 66) proklamiert in Artikel 1 das Selbstbestimmungsrecht der Völker. DDR und BRD ratifizierten ihn 1973 und anerkannten damit das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes. Nur das deutsche Volk war da schon eingeschläfert und hat nix gemerkt, obwohl damit seine
    Verfassung anerkannt wurde. Das Schönste ist, daß weder die Alliierten noch sonst einer der Feindstaaten dagegen interveniert, also anerkannt haben. Mit welchem Recht
    wurde dann 1990 ein 2+4 Vertrag der Alliierten als “abschließende Regelung in Bezug auf
    Deutschland” abgeschlossen, der verschleiert wiederum das Bonner GG, jetzt ohne Geltungsbereich, dem “vereinten Deutschland” wieder als “Verfassung” aufs Auge drückte?
    Haben wir vielleicht deshalb immer noch die Westalliierten mit der ganzen Banken-Mischpoke am Hals, weil ständig irgendwelche Leute nach ihnen rufen anstatt den deutschen Michels klarzumachen, daß sie ihre anerkannten hoheitlichen Befugnisse endlich selbst auszuüben haben anstatt immer nur ihre “Betreuer” zu wählen?

  13. Aufstieg des Adlers
    29. September 2012 um 11:47 | #26

    Hier haste den Originalmittschnitt:

  14. 4 11 16
    1. Oktober 2012 um 11:52 | #27

    Sehr gute Kommentare zum Thema 7. Oktober 2012 63 Jahre wurden hiermit gepriesen, denen ich mich auch selbstverständlich anschließen darf und kurz meine Bescheidenheit als Kommentar darbieten möchte.
    Die Mörder für den Untergang des deutschen Volkes sind die V(err)äter des diktierten,,Grundgesetz Für die Bundesrepublik Deutschland” in schweigender Fortsetzung zur Weimarer Verfassung. Nicht einer der unzähligen Reichskanzlers, Staats-Neugründer und sogenannter Verfassungs-Neu-Entwickler werden getreu dem Reich der Deutschen das Souverän NIEMALS zulassen. Verfassungen müssen und gehen nur vom Volke aus und zwar in der Reihenfolge von unter her, so wie es die 49.Gesamtdeutsche Verfassung vom 30.Mai 1949 vorgibt! All jene, die sich außerhalb dieser Verfassung stellen, sind verantwortlich für die jetzige weiter zuspitzende Situation, auch für die Gebiete jenseits von Oder und Neiße. Am 19. März 1949 stimmte der Deutsche Volksrat dem Verfassungsentwurf zu.und übermittelten ihn an dem Deutschen Volkskonkreß zur Bestätigung ein. Also hat das GG.seine 7 tägige Gültigkeit am 30. Mai 1949 absolut verloren und ist seid dato erloschen, alles andere ist dem Deutschen Volk als ewige Lüge eingetrichtert worden – bis leider zum heutigem Tag! Weimarer Verfassung und GG sind extrem gefährliche Instrumente des deutschen Volkstodes. Warum wohl schweigt das Personalkonstrukt samt dunklen Konzern BRD über die Gültigkeit der 49. Verfassung? Welche Rolle spielen die Frühwalds, Ebels, Lorenz, Conrads, Vogts, Heitmänner, Fitzeks samt derer Staatenbildungen und und und im hiesigem politischem Verwirrspiel? Sie sind diejenigen Zerstörer im Reich des Vermächtnisses der Deutschen, die auf unseren Ahnen herumtrampeln und dem Volk Nebelkerzen fließbandmäßig zu werfen.
    Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und Rechte des Menschen zu verbürgen,
    das Gemeinschafts-und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit allen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben!

    Alle jene, die darüber negativ Stellung beziehen sei mir noch eine kleine Anmerkung gestattet. Diese gesamtdeutsche Verfassung hat nichts mit der kommunistischen/ sozialistischen Verfassung zu tun. Vielmehr geht es um den Erhalt der deutschen Völker im Ganzen, nur so können wir unseren Ahnen auf Augenhöhe endlich wieder in die Augen schauen.

    Heil Euch liebe Leserinnen und Leser

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