Neues von RA Lutz Schäfer
31. August 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger!
Die Wirkungen der Karlsruher Entscheidung vom 25.7.2012 ziehen inzwischen durch alle Bereiche des Internets. Ich habe heute vom ‘Runden Tisch’ in Berlin einen offenen Brief an Herrn Gauck gefunden, der mich doch sehr an meine eigenen Konklusionen zum Thema Wahlrecht erinnert. Wir machen daher kein Geheimnis daraus, daß wir bereits unter dem 12.8.2012 an den Bundestagspräsidenten Dr. Lammert geschrieben hatten. Hierin wurde er aufgefordert, den Bundestag gemäß seinen Rechten und Pflichten sowie gemäß rechtsstaatlichen Grundsätzen mit sofortiger Wirkung aufzulösen und verfassungsgemäße Zustände herzustellen. Dieses Schreiben wurde sehr zügig vom Innenausschuß des Dt. Bundestages mit Schreiben vom 21.8.2012 beantwortet, und zwar (wohl auch als Vorlage für Herrn Gauck) wie folgt:
(…) Der von Ihnen zu Recht festgestellte Unterschied in den beiden angesprochenen jüngeren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht beruht darauf, dass das Urteil vom 25. Juli 2012 zu Vorschriften des Bundeswahlgesetzes ergangen ist, die vom Gesetzgeber erst durch das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl I S. 2313) eingeführt worden waren. Nach diesen Vorschriften hat also noch überhaupt keine Bundestagswahl stattgefunden.
Der aktuelle 17. Deutsche Bundestag wurde nach einer früheren Fassung des Bundeswahlgesetzes gewählt. . Diese hatte das Bundesverfassungsgericht zwar auch z.T. für verfassungswidrig erklärt (Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 – 2 BvC 1/07; 2 BvC 7/07), hatte aber in einer ausführlichen Abwägung dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2011 gesetzt, um eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. das Gericht hatte zugleich ausdrücklich eine Wahl des 17. Dt.Bundestages nach den alten, als verfassungswidrig erkannten Vorschriften zugelassen. So schreibt das Gericht in Rn 144 des Urteils vom 3. Juli 2008:
Im Hinblick auf die hohe Komplexität des Regelungsauftrags und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen zur Vorbereitung einer Bundestagswahl (vgl. §§ 18, 19 BWG) erscheint es danach unangemessen, dem Gesetzgeber aufzugeben, das Wahlrecht rechtzeitig vor Ablauf der gegenwärtigen Wahlperiode zu ändern. Das reguläre Gesetzgebungsverfahren müsste in diesem Fall spätestens im April 2009 abgeschlossen sein, damit das neue Recht bei den Vorbereitungen zur Wahl zum 17. Dt. Bundestag berücksichtigt werden könnte. Ein derart kurzer Zeitraum birgt die Gefahr, dass die Alternativen nicht in der notwendigen Weise bedacht und erörtert werden können. Dem Gesetzgeber wäre damit auch die Möglichkeit genommen, das für den Wähler kaum noch nachzuvollziehende Regelungsgeflecht der Berechnung der Sitzzuteilung im Deutschen Bundestag auf eine neue, normenklare und verständliche Grundlage zu stellen. Demgegenüber kann ausnahmsweise hingenommen werden, dass die Sitze im kommenden Bundestag – wie in den vergangenen Jahrzehnten – noch nach § 7 Abs.3 S.2 in Verbindung mit § 6 Abs.4 und 5 BWG zugeteilt werden. Der Gesetzgeber hat den verfassungswidrigen Zustand aber spätestens bis zum 30. Juni 2011 zu beheben.
Um diesem Auftrag nachzukommen, hat der Gesetzgeber also das oben erwähnte Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl I S. 2313) verabschiedet, das im Juli 2012 vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wurde – bevor also eine Wahl nach diesen Vorschriften stattgefunden hatte. Insoweit ist der Deutsche Bundestag jetzt aufgefordert, möglichst schnell eine verfassungsgemäße Neuregelung zu finden, damit die nächste Bundestagswahl dann auf einwandfreier Basis stattfinden kann. Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, haben die Arbeiten an einem solchen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Ausfüllung des neuen verfassungsgerichtlichen Auftrages bereits in der parlamentarischen Sommerpause begonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Und hier nun Anettes Antwort vom 28.08.2012 auf dieses Schreiben:
(…) besten Dank für die rasche Beantwortung unseres Anliegens.
Ihre Antwort hat mich sehr erschüttert.
Ihre Ausführungen zum Thema BWG und den Entscheidungen des BVerfG sind mir hinlänglich bekannt, allein, es fehlt der tatsächliche Glaube.
Zunächst: Bunderverfassungsgericht ist nicht die korrekte Bezeichnung, Grundgesetzgericht wäre korrekt.
Mir liegt eine schriftliche Nachricht des Bundespräsidialamtes vor, wonach es eine ordentliche gesetzmäßige Verfassung nicht gibt. Das Grundgesetz weise lediglich verfassungsmäßige “Merkmale” auf und so habe man es deshalb, (gem. Gewohnheitsrecht), so übernommen.
Das ist schlimm genug.
Mit Schreiben an Herrn Dr. Lammert wollte ich eigentlich nur eine Bestätigung dessen erreichen, was längst zu vermuten war und nun amtlich bestätigt ist:
Selbst das BVerfG entfernt sich von den Pfaden der Rechtsstaatlichkeit.
Selbst das höchste deutsche Gericht und somit Hüter der Rechtsstaatlichkeit ist inhabil, begibt sich auf Treibsand und bemüht wachsweiche Auslegungen.
Neben Ihren Ausführungen bzw. den Ausführungen des BVerfG, konnte ich heute Ausführungen des FG München lesen, die da lauten:
” Die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist gleichwohl unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden, weil die letzte Bundestagswahl vor Ablauf der vom BVerfG im Urteil vom 03.07.2011 gesetzten Frist bis zum 30.07.2011 für eine zu treffende verfassungsgem. Regelung erfolgt ist.”
Auf Deutsch:
Mindestens die letzte Bundestagswahl erfolgte unter seinerzeit nicht verfassungsgem. Zuständen, folglich kann die amtierende Bundesregierung nicht legislativ tätig sein.
Ausnahmeregelungen ( ausnahmsweise, stillschweigend etc. ), so wie sie das BVerfG anwendet, sind rechtsstaatlich unhaltbar und stellen nichts anderes dar als die Unterwanderung der Rechtsstaatlichkeit und des GG.
Im übrigen konnte die amtierende Bundesregierung bis heute kein gültiges BWG vorlegen.
Der gesetzte Termin 30.06.2011 verstrich, das, was am 25.11.2011 vorgelegt wurde, ist ebenfalls mit Urteil vom 25.07.2012 abgeschmettert worden, allein das gibt genügend Stoff zum Nachdenken.
Es ist nicht möglich, die Hexe beim Teufel zu verklagen, somit sind wir offensichtlich am Ende der demokratischen Rechtsstaatlichkeit, am Ende der FDGO angekommen.
Meine Eltern und Großeltern mussten sich fragen lassen, warum sie Hitler nicht verhindert haben, was werden mich meine Kinder und Enkel zum Thema “wahre Demokratie” einmal fragen?
Zumindest steht die demokratische “Geschichte” so geschrieben, Art. 20, Abs. 2 und Abs. 4 GG.
Ich habe Sie folglich an Ihre Pflichten zu erinnern.
Mit erschütterten Grüßen
Kurze Kommentierung folgt……..
hier:
Ich möchte mich eigentlich nur auf das Wort “ausnahmsweise” beschränken.
“Ausnahmsweise” ist mir sehr geläufig aus den Tagen meiner Kinder, wenn sie Bitten hatten, “ausnahmsweise” steht für Dinge im täglichen Leben, welche einer “ausnahmsweisen” Betrachtung bedürfen etc.
“Ausnahmsweise” wäre auch eine schöne Ansicht / Einsicht in deutschen Gerichtssälen, wenn es darum geht, individuell zu urteilen. Doch hier fliegen dem Bürger die Gesetze “ausnahmslos” und in aller Härte um die Ohren, daß die Schwarte kracht! Individuelle Betrachtungsweisen sind ein Fremdwort und würde als das angesehen, was sie sind: Rechtsbeugung!
Hier gibt es nichts, was eine individuelle Betrachtung eines jeden einzelnen Falles möglich machen würde, insbesondere in Strafsachen.
Es stellt sich nun die Frage: Wird auf höchster juristischer Ebene das Recht der “Ausnahme” verwandt, wie soll und muß sich das auf die unteren Etagen durchschlagen?
Antwort: Gar nicht, somit sind wir einer Willkür preisgegeben, die eigentlich weltweit, d.h., innerhalb der bekannten zivilisierten Welt seinesgleichen suchen kann!
Aber, liebe Frau Merkel, reisen Sie nur weiter in die hintersten Ecken der Welt und schwadronieren Sie über ‘Menschenrechtsverletzungen’! Aus Ihrem Munde klingt das besonders widerlich.
———————————————————————————————–
Und hier noch ein kleiner Hinweis in Sachen Überhangmandate, der zeigt, daß wir ganz und gar nicht allein auf weiter Flur stehen: Bereits am 22.9.2009 wurde über dpa der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz mit der Aussage zitiert, daß er eine Überhangmandate-Regierung für illegitim hält.
Wörtlich sagte er der ‘Berliner Zeitung’: “Ich halte eine solche Regierung für illegitim und moralisch angeknackst.” Das Volk werde als Souverän bei der bewußten und vorsätzlichen Anwendung eines verfassungswidrigen Wahlrechts um sein Gewicht gebracht.
Im übrigen monierte er, daß es keine wirkliche Debatte über das Wahlrecht gegeben habe. Mahrenholz war von 1987 bis 1994 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.
Zwei Dinge sind nicht zu übersehen und ungeheuer beklemmend:
1. Das totale Schweigen der Medien zu diesem mehr als brisanten Thema, während man sich in Berliner Kreisen stetig und sehr besorgt Gedanken zu jeder Art eines möglichen Verfassungsbruchs im gesamten Ausland macht!
2. Mit Erschrecken stelle ich fest, daß die aus der Sommerpause zurück gekehrten sogenannten Politmoderatoren paralysiert scheinen.
Dies zeigt sich in hirnloser Präsenz, dummem Geschwätz, selbst vor üblen persönlichen Beleidigungen wird nicht halt gemacht, wer Oliver Welke gestern gesehen hat, weiß, wovon ich rede.
Quelle: http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=256






Darüber habe auch ich schon nachgedacht:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article108917825/Nichtjuden-sollten-mit-Kippa-auf-die-Strasse-gehen.html
Meine Kippa wird auSSen herum rot sein und in der Mitte eine weiSS unterlegte, schwarze Swastika tragen….
Jo Conrad im Gespräch mit Peter Fitzek bezügl. Staatsneugründung “Neudeutschland” am 15. / 16. September und meine Meinung dazu http://hintergruende2012.blogspot.de/2012/09/jo-conrad-im-gesprach-mit-peter-fitzek.html
Hirntot ist Hirntot und hirntote wollen Neudeutschland gründen…..
Das DEUTSCHE REICH ist kein Reich für schwule Hinterlader und lesbische
Breitmaullabertaschen….ein link auf Jo Conrad und Pomade Fitzek ist
Hochverrat am REICH !http://www.krankhe.it/MetOne/blokk/maske2.jpg
Spätestens seit diesem Interview wuSSte ich endgültig daSS der Conrad ein BRD-Unterwurm ist. unbewusst.tv habe ich seit damals nie mehr angeklickt.
http://bewusst.tv/friedensvertrag-fur-deutschland/
Reblogged this on Gerswind.
KHS: Hirntot ist Hirntot und hirntote wollen Neudeutschland gründen…..
Sehr gut………………… und ich gebe auch noch meinen Senf dazu
Vorsicht Abzocke
Hier:
Verein!!!! NeuDeutschland
Vorstandsvorsitzender: Peter Fitzek
Neudeutschland Klamauk der Extraklasse………Kaufen Sie Nonstop Nonsens
Unsere Bankverbindung……………
Überweisungen, Sparbücher und Spenden………….
Für Überweisungen bezüglich der Kooperationskasse inkl. Sparbucheinlagen sowie allgemeine Spenden verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung………….
NeuDeutschland distanziert sich ausdrücklich von (…..)Schrifttum, die der sogenannten “rechten Szene” angehören(….)
Na kommt Euch das bekannt vor……. Politisch korrektes Impressum
Volltreffer KHS…….. Hochverrat am REICH
Noch ein Beispiel von Nonstop Nonsens auf Verein NeuDeutschland
Vorstandsvorsitzender: Peter Fitzek
Unser Marmorprojekt ist die Vorbereitung auf ein noch größeres Projekt, wo wir mit Hilfe der Naturmaterialien Stroh, Holz, Lehm und Stein wundervolle, moderne Nullenergiehäuser bauen wollen.
Ich bin Spezialfacharbeiter für Holz und Schalungstechnik. Ich habe eine über 40 jährige Berufserfahrung…. Bautechnik ist mein Spezialgebiet… Ihr Scharlatane
moderne Nullenergiehäuser Ihr Nullen…..Ich denke Ihr seid selber aus Stroh, Holz und Lehm.
Hochverräter der miesen Abzockersorte……Politisch korrekter Abschaum…. passend zur BRD.
Luzi Schäfer du verbreitest hier eine Sülze und führst die Leute hinter die Fichte:
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat im Sinne des geltenden Völkerrechts. Die BRD ist eine Verwaltungsorganisation der alliierten Besatzungsmächte, die staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Nach Aufhebung des Art. 23 GG (a.F.) durch die Alliierten am 17.07.1990, und dem Inkrafttreten des 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetzes in 2006 und 2007, wurde der BRD die Verwaltungsbefugnis im besetzten Gebiet für deren Bewohner entzogen. Es gelten in Deutschland die im 2+4 Vertrag vereinbarten Bestimmungen des Überleitungsvertrages.
Die Streichung des Art. 23 (a.F.) des Grundgesetzes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Art.133 GG) durch die Alliierten hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 18.07.1990, der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes erloschen ist. Die Bundesrepublik Deutschland beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes (vgl. BerfGE 3, 288 (319f.); 6, 309 (338, 363). Die Aufhebung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes wurde im Bundesgesetzblatt 885 Teil II Z 1998 A Nr. 35, durch die Verwaltung für die BRD in der BRD am 29.09.1990 veröffentlicht.
Danach wurde Art. 23 Grundgesetz ohne Hinweis auf die alte Fassung überblendet!
Um es kurz zu machen, die Lagerverwaltung BRiD täuschte der Bevölkerung staatlichkeit vor. Sie ist das was sie ist, eine Verwaltung, eine GmbH mit Sitz in Frankfurt Main. Sie benutzt einen Teil Deutschlands um die Bevölkerung zu verarmen, vermischen und letztlich zu zerstören und du bist ein Teil davon Herr Schäfer!
http://xinos.wordpress.com/2012/08/28/eine-analyse-der-erpressung-die-historische-wurzelluge/#comment-15949
Heute habe ich dieses entdeckt:
30. August 2012
Zahlt Ihr immer noch ESt?
Allgemein von wepe
ESt-Gesetz vom 16.10.1934 ist durch das Kontrollratsgesetz Nr.12 der Alliierten vom 11.2.1946 aufgehoben
Na also, es stimmt und spricht sich rum. Obwohl ich seit Jahren auf dem Gebiet der Verteidigung der Menschen gegen ungerechtfertigte Angriffe staatlicher Gewalt arbeite ist mir tatsächlich nicht aufgefallen, nicht bewusst geworden, dass das EStG am 16.10.1934 verkündet wurde und das Gewerbesteuergesetz am 01.12.1936. Es fehlte einfach die Sensibilisierung. Die Ausbildung lief am Grundgesetz vorbei. Perfide, man sprach von “verfassungswidrigen Vorschriften” und suggerierte damit, dass alle Bürger und deren Berater auf die “Verfassung” achten, verschwieg bereits, dass das GG keine Verfassung ist und die Überlegung, dass die BRD eben nicht “Deutsches Reich” ist, sondern ein “Verwaltungskonstrukt”, von den Alliierten inszeniert, ging ja auch nicht anders. Wenn nun der Bürger ein Komma, statt einen Punkt setzt, dass ist das hart zu sanktionieren. Wenn nun der Gesetzgeber im GG “Verfassung” formuliert, dann ist das – nicht aufgefallen. Es sei denn, man macht sich mal an die Arbeit und sucht.
“Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur V e r f a s s u n g”.
Hm, nicht von der Treue zum “Grundgesetz” müsste es doch heißen.
An 72 Stellen spricht das GG von “Verfassung”. Absicht!
Konditionierung. Man suggeriert das GG als “Verfassung”. Kann es gar nicht sein, denn das Volk hat niemals über das GG abgestimmt! Die BRD hat sich wohl am 07.09.1949 konstituiert – und das GG wurde am 23.05.1949 verkündet – an wen eigentlich? Die BRD gab es doch damals noch gar nicht. Es scheint, als sei die BRD tatsächlich völkerrechtlich ein FAKE.
Das würde manches erklären. Z. B. warum die Grundrechte, die ja in unserem GG wunderbar beschrieben wird, von Staatsgewalt dem Volk verweigert werden oder waren die damaligen Abgeordneten so blöd, dass diese nicht wussten, dass diese über ein Änderungsgesetz zum Hitlergesetz abstimmten. Bestimmt nicht, Dehler, Carlo Schmidt, Adenauer und viele Andere wussten das ganz genau.
Folge: Sie haben das Unrecht mit initiative ausgeführt und sind damit schuldig. Das ist “der Hammer”. Die BRD als Rechtsstaat eine Lachnummer! Aber nicht doch. Das ist geschickt gemacht. Keiner hat es bemerkt, bis so ein ehemaliger Kripo-Beamter auf die Suche gegangen ist – und fand und aufdeckte. Ein Dank an diesen Menschen. Dem gebührt das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und alle Ehre, die ein Pseudo-Staat einem solch aufrechten Bürger zu Teil werden lassen kann, wenn er auch nicht dessen Staatsbürger ist(wo möglich!?).
Aber halt. Der wird von diesem sogenannten Rechtsstaat gejagt. Man nennt diese Systematik Normen- und Verwirklichungsstaat, auch Doppelstaat. Schauen Sie es sich mal einfach an. Genießen, Gedanken machen und morgen früh den Steuerberater anrufen und ihn fragen, warum er Ihnen das nicht längst erklärt hat, nebst diesen konfiskatorischen Steuerfallen.
http://wemepes.ch/wepe/zahlt-ihr-immer-noch-est !
Anette Du bist Spitze, Gruß und bis Mittwoch?? in A