HANS WERNER BRACHT: DEUTSCHLAND UND PREUSSEN
HEUTE NACH DEM ÖFFENTLICHEN RECHT
Die Hervorhebungen sind vom webmaster vorgenommen worden.
Quelle: http://www.deutscherosten.de/BRACHT.htm
I
1. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und daher auch nicht identisch mit dem Deutschland von heute. Das Deutsche Reich besteht vielmehr bis auf den heutigen Tag fort. Und zwar aus folgenden Rechtsgründen:
2. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Das hat auch noch zur Folge, daß auch das Gesetz des Alliierten Kontrollrates Nr. 46 aus dem Jahre 1947, das das Land Preußen auflösen sollte und wollte, von Rechts wegen nicht besteht. Denn es widerspricht dem allgemeinen Völkerrecht eindeutig, da eine Besatzungsmacht nach Kriegsvölkerrecht nicht berechtigt ist, das Gebiet des besetzten Landes willkürlich zu verändern. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art 22 a. a. 0.). Mithin ist davon auszugehen, daß das Deutsche Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich zulässig von den Okkupationsmächten Polen, Rußland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.
3. Nach allgemeinem Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am
8. 5. 1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere militärische Macht den Staat ,,Deutsches Reich“ und auch „Preußen“ vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 5. 6. 1945 (sog. Berliner Erklärung)“ ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, daß debellatio Deutschlands nicht vorliegt und daß schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preutßen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.
4. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.7. 1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, daß das Deutsche Reich fortbesteht und daß das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht. Sie ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht. Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben.
5. Nach diesen beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind die ersten staatsrechtlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Wiedervereinigung des gesamten Deutschen Reiches, also auch jenseits von Oder und Neiße, und ihre Pflichten zur Erreichung dieses Zieles nicht aufzugeben, sowie alles zu unterlassen, was dieses Ziel verhindern könnte. Es ist aber nicht zugleich in diesen Entscheidungen festgestellt worden, in welchem Rahmen diese Wiedervereinigung erfolgen sollte, wie also Ostdeutschland jenseits der Oder und Neiße behandelt werden sollte.
6. Die hiermit geschaffenen Daten der Wiedervereinigung und des Völkerrechtsstatus Gesamtdeutschlands und Preußens sind jedenfalls auf das Gebiet des Deutschen Reiches beschränkt, das nicht zugleich identisch mit dem der Bundesrepublik Deutschland ist. Demnach ist es staats- und völkerrechtlich zulässig, einen neuen Freistaat Preußen auf dem Gebiet des Deutschen Reiches zu gründen, wofür etwa das Gebiet um Königsberg (Kaliningrad) und das der Freien Stadt Danzig in Betracht kommt, das derzeit noch völkerrechtswidrig, wie gezeigt worden ist, von Rußland und Polen besetzt ist.
7. Die Völkerrechtslage der Freien Stadt Danzig ist der Völkerrechtslage des gesamtdeutschen Reiches gleichartig, nachdem die Freie Stadt Danzig bis 1919 noch untrennbar Bestandteil des Deutschen Reiches war und erst durch das Siegersystem von Versailles im Januar 1920 aufhörte, ein solcher Bestandteil zu bleiben.
8. Daher kann der gegenwärtigen Völkerrechtslage der Freien Stadt Danzig sehr wohl die Völkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands zugrunde gelegt werden, wie sie hier in Abschnitt 1. dieses Gutachtens aufgezeichnet wurde. Es sind nur die entsprechenden Gebietsgrenzen der Freien Stadt Danzig zugrunde zu legen und nicht etwa die des Gesamtdeutschen Reiches. Dann jedoch ergeben sich die gleichen staats- und völkerrechtlichen Konsequenzen wie für die Völkerrechtslage des Deutschen Reiches heute.
9. Das ist auf die Formulierung des Art. 25 des Grundgesetzes zurückzuführen: Danach ist das Völkerrecht Bestandteil des deutschen Bundesrechts. Diese allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Während viele Bestimmungen des Grundgesetzes nicht unbedingt Bestandteil des deutschen Rechts geworden sind, da sie von den Alliierten den Deutschen aufgezwungen worden sind und das deutsche Volk nie befragt wurde, ob es auch diese Bestimmungen haben wolle, gilt dieses nicht für den Art. 25 GG.
10. Dort ist allein auf der Grundlage des allgemeinen Völkerrechts die Wirkung dieser Bestimmung zur nationalen deutschen Pflicht geworden und völkerrechtlich zulässig. Es erscheint daher durchaus als Pflicht, einen neuen Freistaat Preußen in einem besonderen Teil des Deutschen Reiches zu begründen, da dem kein anderer Rechtsstatus entgegensteht. Ein solcher ist jedenfalls nicht erkennbar.
II
1. In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Staatsangehörigkeit fort, die rein staatsrechtlich nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist, für die es kein eigenes Gesetz gibt. Wohl aber gibt es die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nach dem Reichs- und Staatsbürgergesetz von 1913: Jeder Deutsche ist also nach dem öffentlichen Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher.
2. Der Einigungsvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland“ und der „DDR“ vom 6. 9. 1990 hat in Art 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschem Staatsrecht nicht mehr: „Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.“ Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.
3. Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden, daß die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten könne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits der Oder und Neiße verzichtet (Das eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute genannt wird.). Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine gesamtdeutsche Regierung und auch kein gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer völkerrechtlich gültigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsgültig das Grundstück meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das wäre rechtsunwirksam.
4. Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“, im sog. Zwei-PlusVier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12. 9. 1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne daß dafür eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgeführt.
5. Trotz dieser entscheidend deutlichen Völkerrechtsgrundlage muß die Bundesrepublik Deutschland aber in jedem Fall Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes berücksichtigen. Zu diesem dort genannten Recht gehört auch das Völkerrecht nach Art. 25 GG, das nach dieser Bestimmung sogar dem Bundesrecht im Rang vorgeht. Nach diesem allgemeinen Völkerrecht ergibt sich aber eine andere allgemeine Völkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands. Sie gestaltet sich wie folgt:
6. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße sind zum größten Teil von Polen, zu einem kleineren Teil in Nord-Ostpreußen von der Sowjetunion 1945 annektiert worden. Hierin ist der litauisch annektierte Teil eingeschlossen. Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch größtenteils seit der sog. Simson-Doktrin von 1932 als völkerrechtlich unzulässig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht völkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls wäre der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg, wie jede Aggression, ächtet, unwirksam geworden. Für die reine kriegsmäßige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zulässig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 und für das Verhältnis der Besatzungsmacht zum besetzten Feindstaat die Bestimmung des Art. 45 HLKO (Beachtung der Landesgesetze), Art. 46 HLKO (Schutz des Privateigentums), Art. 47 HLKO (Verbot der Plünderung), sowie Art. 53 HLKO (Beschlagnahme von Eigentum stets nur während der Besetzung).
7. Diese bereits bestehende spezielle Völkerrechtsgrundlage wird jetzt nochmals neu formuliert durch die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates der UNO vom 22. 11. 1967. Danach darf fremdes Staatsgebiet immer nur vorübergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Diese Besetzung ist daher auch niemals ein anerkannter Völkerrechtsgrund für einen Gebietserwerb auf Dauer.
8. Dazu kommt auch noch, daß nach dem Grundgesetz des Selbstbestimmungsrechtes der Völker jedes Volk das Recht hat, auf einem angestammten Gebiet in äußerer und innerer Freiheit zu leben. Soweit dieses Recht nicht gewährleistet worden sein sollte, besteht ein entsprechend völkerrechtlich begründeter Anspruch gegen jede behindernde fremde Macht. Das gilt natürlich auch für deutsche Verhältnisse.
9. Diese allgemeine völkerrechtliche Grundlage findet jetzt auch in einem grundlegenden internationalen Vertrag Anwendung. So ist nach Art. 53 der Konvention über das Recht der Verträge, die am 23. 5. 1969 in Wien unterzeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20. 8. 1967 ist, ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des Völkerrechts in Widerspruch steht. Dafür kommt in Betracht:
a) Die Anerkennung einer Annexion als Rechtsgrund’ für das ständige Inbesitznehmen fremden Staatsgebietes,
b) die Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker,
c) das Verbot durch Krieg Gebiete auf Dauer zu erwerben,
d) fehlende Verfügungsbefugnis und Bedürfnis des ein Gebiet abtretenden Staates über dieses Gebiet.
10. Dazu ist zu a) und b) festzustellen:
a) Die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße sind zweifellos annektiert worden. Eine solche Annexion soll durch den Grenzanerkennungsvertrag mit Polen vom 14. 11. 1990 durch dessen folgende Ratifikation abgeschlossen werden und „Recht“ begründen. Entsprechend verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Art. 2 des deutsch-sowjetischen Vertrages über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. 11. 1990, künftig keine Gebietsansprüche künftig mehr gelten zu machen.
b) Eine solche Annexion ist aber niemals ein völkerrechtlicher Grund für einen dauerhaften Erwerb aller deutschen Ostgebiete durch die polnische und sowjetische Annexion und Okkupation.
11. Jede Vereinbarung, die die von Polen und der Sowjetunion annektierten deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße betrifft, ist somit zunächst in diesen beiden Punkten eine Verletzung von Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Rechtsfolge könnte daher von jeder Bundesregierung, die der jetzigen folgt, den Okkupationsmächten gegenüber geltend gemacht werden. Daher kann eine solche Vereinbarung nicht dem Frieden in Europa auf Dauer dienen. Denn dieser völkerrechtlich begründete Rechtsanspruch nach der UNO-Konvention vom 22. 11. 1967 ist unverjährbar und unverzichtbar nach Art. 8, Abs. 4 der Genfer Konvention von 1949. Die Geltendmachung solcher Ansprüche gegen Polen und Rußland ist völkerrechtlich daher jederzeit zulässig.
12. Darüber hinaus ergibt sich ebenfalls aus dem allgemeinen Recht der internatioalen Verträge ein weiterer Rechtsgrund, dessen Nichtbeachtung gleichfalls zur Nichtigkeit im Sinne von Art. 57 der Wiener Vertragskonvention von jeder entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung führt, mit der die Bundesrepublik Deutschland die von Polen und der Sowjetunion annektierten Gebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße an die beiden Okkupationsmächte abtreten wollte und würde. Wenn ein solcher Abtretungsvertrag völkerrechtswirksam sein sollte, muß die Bundesrepublik Deutschland vorerst einmal über die abzutretenden Gebiete auch völkerrechtlich überhaupt abtretungs- und damit verfügungsberechtigt gewesen sein. Das war jedoch zu keinem Zeitpunkt jemals der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckte sich nie über Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße.
13. Denn unstreitig ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße über diese Gebiete schon damals nicht völkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachträglich nicht völkerrechtlich verfügungsberechtigt geworden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache über den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein völkerrechtlich verfügungsberechtigt über seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen. Doch ist es als solches auch heute noch nicht einmal völkerrechtlich handlungsfähig.
14. Da es nicht untergegangen ist, kann auch die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein. Im Namen des Deutschen Reiches kann sie allenfalls völkerrechtlich gültig tätig werden, soweit sie mit diesem Reich zumindest teilidentisch ist.
a) Das ist sie hinsichtlich Westdeutschland. Sie konnte also in diesem Namen etwa kleine Gebietsteilchen an den westlichen Grenzen an Holland und Belgien abtreten. Doch selbst dafür hatte sie gar keine entsprechende Vollmacht.
b) Das ist sie jetzt auch hinsichtlich des Gebietes, das die frühere DDR als Mitteldeutschland innehatte und zwar seit dem 3. 10. 1990. Auch hierfür würde aber eine entsprechende Abtretungsvollmacht fehlen.
c) Das ist sie bis heute aber nicht hinsichtlich der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße. Die Wiedervereinigung hat durch Einigungsvertrag nämlich ebenso wie durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausdrücklich nur für Westdeutschland und Mitteldeutschland stattgefunden. Auch der Untergang des Deutschen Reiches ist bisher noch durch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt worden. Für seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße bleibt daher auch allein das Deutsche Reich verfügungsberechtigt. Doch ist es völkerrechtlich nicht handlungsfähig und kann daher schon aus diesem Rechtsgrund kein Gebiet völkerrechtlich zulässig abtreten.
15. Demzufolge hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem deutsch-polnischen „Grenzanerkennungsvertrag“ vom 14. 11. 1990 deutsche Gebiete abgetreten, die abzutreten sie weder staats- noch völkerrechtlich die Möglichkeit und daher auch nicht die Befugnis hatte, da sie niemals die Territorialgewalt über diese Ostgebiete ausübte. Die Wiener Vertragsrechtskonvention kennt zwar keine ausdrückliche Bestimmung, wonach ein Vertrag, der eine unmögliche Leistung zum Gegenstand hat, nichtig ist. Doch gilt auch hier der alte Rechtssatz: Impossibilium nulla est obligatio (Es gibt keine Verpflichtung zu etwas Unmöglichem). Dieser allgemeine Rechtssatz ist sicherlich zwingende Norm des Völkerrechts. Daher ist der Vertrag vom 14. 11. 1990, der Ostdeutschland an Polen abtritt, nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig, weil er eine Leistung verspricht, die keiner der Beteiligten erbringen kann.
a) Die Bundesrepublik Deutschland nicht, weil sie über dieses Gebiet völkerrechtlich nicht verfügungsberechtigt ist.
b) Das Deutsche Reich nicht, weil es zwar die Territorialhoheit über seine Ostgebiete hatte und daher insoweit völkerrechtlich auch verfügungsberechtigt gewesen wäre, es aber zur Zeit nicht kann, weil es völkerrechtlich nicht handlungsfähig ist.
16. Die Übertragung der territorialen Souveränität über die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße von Seiten des Deutschen Reiches als dem einzigen Inhaber der Souveränität auf Polen, die Sowjetunion und Litauen ist schließlich auch nicht etwa aus dem Gesichtspunkt einer „normativen Kraft des Faktischen“ denkbar, zulässig oder völkerrechtlich gültig. Tatsachen allein können nämlich niemals Recht schaffen.
17. Die „normative Kraft des Faktischen“ wird vielmehr nach allgemeinem Recht erst dann zu wirksamem Recht, wenn sich diese Tatsachen auch dem entsprechenden Rechtstitel anschließen. Dieses wiederum ergibt sich aus der allgemeinen Tendenz des Menschen, Gegebenes und Geübtes zur Norm, zum „Normalen“ zu erheben. Nur wenn bereits bestehende Tatsachen also durch diese menschliche Grundtendenz als Rechtsüberzeugung oder Rechtsbewußtsein „gerechtfertigt“ werden, können solche Tatsachen auch als autoritäres Gebot des Gemeinwesens, also als „Rechtsnorm“ anerkannt werden.
18. Denn nach Gustav Radbruch (,Rechtsphilosophie“, 1956) ist die „Normativität der Tatsachen“ ein Paradoxon: Aus einem Sein allein kann nie ein Sollen entspringen. Ein Faktum wie die Anschauung einer bestimmten Zeitepoche kann nur normativ werden, wenn eine Norm ihm diese Normativität beigelegt hat. Eine solche Norm ihrerseits kann aber wieder nur durch Anerkennung als Rechtsnorm entstehen. Nichts anderes besagt auch die von Georg Jellinek (Allgemeine Staatsrechtslehre, 1900) erstmals entwickelte Lehre von der „normativen Kraft des Faktischen“.
19. Solange die hier geschilderte Völkerrechtslage nicht völkerrechtsgemäß staats- und verfassungsrechtlich geklärt ist, verbleibt es im übrigen auch noch beim Fortbestand des Deutschen Reiches, und zwar auf der Rechtsgrundlage der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. So ist in der Folge etwa Art. 1 des „Zwei-Plus-Vier-Vertrages“ vom 29.9.1990 schon insoweit völkerrechtswidrig und damit nichtig nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention, als er für Gesamtdeutschland auf jeden künftigen Gebietsanspruch verzichtet. Solange das Deutsche Reich noch besteht, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht auf Ansprüche verzichten, Gebiete von den Okkupationsmächten zurückzubekommen, über die jedenfalls die Bundesrepublik Deutschland niemals verfügungsberechtigt war, da sie darüber niemals irgendeine Territorialgewalt hatte. Und die dazu noch völkerrechtwidrig erlangt wurde. Auch eine solche Nichtigkeit kann daher jede zukünftige Bundesregierung zu jeder Zeit gegen eine polnische und russische (und litauische) Okkupationsmacht geltend machen.
20. Außerdem besteht bis heute noch kein Friedensvertrag mit Deutschland, da entgegen einer weit verbreiteten Meinung der sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag noch kein solcher Friedensvertrag ist: Er wurde nämlich nicht von Deutschland, sondern nur von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben. Das ist aber noch nicht Deutschland, sondern nur ein Teil Deutschlands. Ein Teil kann aber nicht für das ganze Deutschland unterschreiben, wenn er dazu gar keine ausdrückliche Vollmacht hat. Diese Rechtsgrundlage kann wiederum jederzeit von aktueller Bedeutung werden, wenn gerade persönliche Ansprüche gegen die Bundesregierung in einem solchen Rahmen geltend gemacht werden. Auch sind solche Ansprüche nicht etwa an irgendeine Frist gebunden.
III
1. Die hier geschilderte Völkerrechtslage Gesamtdeutschlands nach dem 3. 10. 1990 ist trotz aller entsprechenden „völkerrechtlichen“ Verträge, die auf Ostdeutschland jenseits Oder und Neiße verzichten wollen und sollen, daher niemals eine Grundlage für einen dauerhaften Frieden in der Welt und in Europa:
a) Eine solche andere Entwicklung zeigt sich nämlich jetzt gerade am Beispiel Karelien: Finnland mußte nach zwei verlorenen Kriegen im Friedensvertrag von 1947 insgesamt 25 000 qkm in Karelien an die Sowjetunion abtreten. Dennoch wurde im Januar 1991 im Reichstag in Helsinki bereits unmißverständlich die finnische Regierung aufgefordert, die möglichst umgehende Rückgabe dieser Gebiete von Rußland zu fordern und auch gleich praktisch einzuleiten. Zwar entgegnete die Regierung, es läge „nicht in unserem Interesse“, die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu Rußland in Frage zu stellen. Doch kein Finne glaubt jetzt noch ernsthaft, daß schon das letzte Wort Finnlands hierzu gesprochen sein sollte. Denn nach einer Umfrage sind bereits 47 % der Bevölkerung Finnlands der Meinung, daß solche Gebietsverhandlungen nunmehr umgehend einsetzen sollten.
b) Gleiche Gebietsstreitigkeiten gibt es auch hinsichtlich der japanischen Inselkette der Kurilen für die dortigen Inseln Habomei, Kunashiri, Shikotan und Iturup. Japan denkt nicht daran, einer Abtretung dieser nur kleinen Inseln, die die Sowjetunion 1945 annektierte, zuzustimmen.
c) „Friedensbedingungen anderer Art“ hat bisher nur die Bundesrepublik Deutschland angeboten, nämlich entschädigungslosen Territorialverzicht von Gebieten, die über 700 Jahre rein deutsch waren, bis ihre Bevölkerung von dort gewaltsam vertrieben wurde, was nicht ohne unzählige Tötungen (Morde) abging.
2. Wie hier dargestellt, ist es aber dennoch mehr als fraglich, ob ein solches Anerbieten denn überhaupt einem solchen „dauerhaften Frieden“ dienen könnte, der damit angestrebt werden soll. Würde es wirklich einem “Quousque tandem?“ (Wie lange noch?) der Geschichte standhalten? Das jedoch könnte – wie beide Beispiele aufzeigen – jederzeit geltend gemacht werden. Denn es spricht auch alles dafür, daß das, was nicht gerecht geregelt war, nicht auf Dauer bestehen kann.
3. Mithin muß für die Neufassung des Grundgesetzes – oder besser einer richtigen Verfassung – für Deutschland im Rahmen des nach wie vor geltenden Art. 146 GG von der hier geschilderten Rechtslage des allgemeinen öffentlichen Rechts, also des Völkerrechts und des deutschen Staatsrechts, ausgegangen werden. Einklagen kann jeder Staat diese Rechtslage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, vor dem nur Staaten auftreten dürfen. Ein Staat, der gegen das Deutsche Reich etwa Rechtsansprüche zu haben glaubt, die sich aus der Zeit des sog. Zweiten Weltkrieges ergeben könnten, kann sich jederzeit deswegen an das Deutsche Reich wenden, nicht aber an die Bundesrepublik Deutschland, die niemals Kriege geführt hat und die auch nicht der gegenwärtige oder der künftige Rechtsnachfolger des ja noch immer bestehenden Deutschen Reiches ist.
4. Fremde Staaten können die gegenwärtige Völkerrechtslage von Gebieten wie das Sudetenland, Danzig oder Memel vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagen, wo sie Recht bekommen werden.
5. Es bleibt noch heute die Sache eines fremden Staates, ob die gegenwärtigen Grenzen Deutschlands die vom 31. 12. 1937 sein sollten, wie das die Alliierten in ihrer Berliner Erklärung von 1945 behaupten oder ob sich das neue Deutschland in seinen Grenzen vom 31.8.1939 erstreckt, in denen das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes immerhin berücksichtigt wurde. Nur die Berücksichtigung dieser Völkerrechtslage allein könnte einen zukünftigen Frieden wirkungsvoll stabilisieren, da auch der von Versailles 1919 nur die Grundlage für einen neuen Weltkrieg geboren hatte. Warum sollte ein künftiger Friedensvertrag wieder solche Folgen haben müssen? „Nichts ist geregelt, was nicht auch gerecht geregelt wurde“ (Abraham Lincoln).
Staatsbriefe, 7 – 8 2000, S. 53 – 57






Ein umfassender Artikel mit Tatsächlichkeiten, die die BRD niemals für sich inanspruch nehmen wird, weil sie es nicht kann bzw. gezwungen wird, das Spiel weiterzuspielen, welches ausschließlich durch ihre eigenen Vasallen angepfiffen wurde, nicht die Alliierten allein spielen mit, sondern der all’ bekannte Widerstand des 20.07. bis heute!
Dieser ganze Haufen wird fürstlich belohnt, um den “Status Quo” aufrecht zu erhalten und Israel ist der Nießer dieses widerlichen Spiels. Das “Deutsche Volk” kann und ist nicht mehr fähig allein zu entscheiden, es kommt nur Unsinn dabei heraus.
Ein Volk wurde derart manipuliert, daß es glaubt richtig zu handeln, was für ein Jammerspiel der Geschichte, die sich aber selbst reinigen wird, nur “Gnade uns der Schöpfer des Seins” vor dem Ende dieses dunklen Zeitalters.
Meine persönliche, subjektive Meinung ist, das Deutsche Reich weiter besteht völkerrechtlich nach wie vor in den Grenzen von 1918 und den Erweiterungen von 1939! Die Menschen der damaligen Zeit hatten entschieden, gegen den Willen des Widerstandes und der sogenannten Alliierten.
Versailles und das Tribunal von Nürnberg waren Menschheitsbetrug, völkerrechtlich irrelevant in den Auswirkungen bis heute; die Bombenmörder der US/& englischen Krone morden noch heute und leider mit BRD-Hilfe, was jeder mit wachen Augen in den Vernebelungsmedien sehen kann, wann gewollt.
Das völkische Leid, was durch ausschließlich der Westalliierten und der Sowjt. im Verbund mit dem Weltzionismus erzeugt wurde, kann niemals entschädigt werden, einen Frieden wird es nach heutigem Stand ebenfalls niemals geben können, ist die Reichsfrage nicht geklärt, daß sie es eigentlich ist, sagt der o.a. Beitrag aus, aber auch nur unter bestimmten Einschränkungen, weil immer ausgeklammert wird, daß das Stichdatum immer der 23.05.1945 bleiben wird, damit einhergehend auch die Tatsache, daß das Hoheitszeichen des Reiches nunmal bis auf Weiteres der Reichsadler mit der Swastika sein wird, somit aus dem Rahmen des § 86/ 86 a fällt, da der Adler mit Swastika der NSDAP völlig anders aussah.
Europa kann nur weiterentwickelt werden, wenn der Unsinn “EU” ausgeklammert wird, es gibt nur ein Europa der Vaterländer…. nichts anderes ist relevant und ein “Deutsches Reich” in der Mitte dieses Europas als neutraler Faktor, das Reich kann nur als dieser friedlich wirken, aber auch mit einer eigenen Stärke ohne Weltmacht sein zu wollen, dies hat das Reich immer anderen überlassen, letztlich nicht richtig und wirklich verstanden wurde.
Der Balte
Sehen Sie mir gram. Fehler nach, es ist die innere Wut mitansehen zu müssen, was da draußen täglich passiert.
Deutsches Reich – Das Urteil von Karlsruhe zur deutschen Lage
Auf youtube anschauen, dann habt ihr die Links!!!
Hochgeladen von RadioOstmark am 16.12.2011
aus: D. H. Haarmann – Deutschland – Besetzt wieso – Befreit wodurch
Das komplette Audio-Hörbuch:
http://www.archive.org/details/Deutschland-BesetztWieso-BefreitWodurch6216Mb2…
Hier noch ein kleiner Aufklärungstext für alle:
p://ostmaerker.wordpress.com/2012/01/14/osterreich-der-anfang-des-verrats-…
Ich hoffe, ich kann mit diesem Text meine Volksgenossen etwas zum Nachdenken bewegen.
Einen schönen Gruß an alle Kämpfer für unser deutsches Land!
HM, kann ich gut verstehen, das Du zornig bist. Der göttliche Zorn ist das! Der überkommt mich auch sehr oft. Wir haben es echt in der Hand. Nur wir können den Weltfrieden einleiten, das sehe ich auch so.
Wir können den irdischen Frieden einleiten. Amerika ist für unsere Energetischen Bedingungen von Relevanz. Dort sind die mächtigsten Energien gelagert. Aber das irdische Schicksal der Menschheit das haben wir in der Hand.
Ich habe hier was gelesen, eventuell kennt Ihr es schon, ich weiß es nicht, das habe ich mit heute verglichen und mit den Reichsdeutschen von denen Ihr immer sprecht. Ich hoffe nicht das es erst soweit kommen muß. Aber lest mal selbst.
http://www.torindiegalaxien.de/grafiken/kulturen/urth/urth.html
Ja das war doch immer das deutsche Problem, Weltmacht, aber nicht Weltherrschaft… weil man nicht wirklich den anderen Vorschriften machen oder sie brutal ausbeuten will.
Sehr gut geschrieben @Balte. Deiner Analyse schließe ich mich voll und ganz an!.
Nur in dieser Welt, in dem System, in dem wir leben, gilt noch die Regel:
“Macht geht vor Recht!”
Aber noch ist nicht aller Tage Abend.
Gruß,
Bernd
Das ganze schöne Völkerrecht nutzt nix, wenn es kein Gericht gibt bei dem es eingeklagt werden kann. Die int. Gerichte welche es bis jetzt gibt verurteilen nur Verlierer und keine Sieger; das wird sich auch nicht so schnell ändern. Niemand kann und wird momentan die USA oder deren Vasallen verurteilen und schon mal gar nicht wegen dem Deutschen Reich. Wenn das passiert dann kämen die aus dem zahlen und arbeiten für uns die nächsten 100 Jahre gar nicht mehr raus. Und das wissen die schon; genau deswegen sitzen die ja bei jeder int. Instanz ganz vorn dran.
Du irrst gewaltig.Ich schrieb hier bei TG einmal,daSS 3Personen im Februar bei der britischen Militärkommandantur von Niedersachsen waren
und bei einer Tasse Tee dort über die Rechtsprobleme sprachen.Die
Briten sagten damals alles an die Russen abzugeben….,dies ist geschehen und noch viel mehr…..
Hallo KHS,
kannst Du diese Sache nochmal genauer schildern? Ich finde deinen ersten Bericht darüber nicht.
Was sollte alles an die Russen abgegeben werden? Persönliche Klagen oder Beschwerden? Oder…?
Wäre nett, wenn Du es noch einmal bringen könntest.
Es geht um persönliche Klagen gegen BRD amtliche Privatpersonen..,mehr können wir noch nicht,aber wahrscheinlich werden sich nunmehr
die EreigniSSe überschlagen….
ich kann für mich bestätigen, daß die Russen, wenn man sie wegen illegaler Gerichtsverhandlungen anschreibt,
jemanden zur Verhandlung schicken…
Die gut aussehende Dame sitzte dann von morgens bis abends mit im Gerichtssaal, hört sich alle Verhandlungen an, gibt sich morgens als Jurastudentin beim Richter aus und fragt, ob sie im Zuschauerbereich den Verhandlungen folgen darf.
Besonders aufmerksam verfolgt sie die gemeldete Verhandlung…,
Was das aber nützt, weiß ich auch nicht,
und ob die Russen zu allen gemeldeten Verhandlungen jemanden schicken ist mir auch unbekannt.
Aber gut sah sie aus…
aber blechem mußte ich trotzdem
Ob Richter X noch lebt oder im Amt ist, weiß ich auch nicht…
Unbemerkt werden in einem von Deutschland unterstützten Naturreservat Elefanten gejagt und getötet. Doch eine von Avaaz-Mitgliedern gestartete Petition schlägt große Wellen in Berlin und Benin. Entwicklungsminister Dirk Niebel kann die Beniner überzeugen, die Wilderer zu stoppen und diese majestätischen Tiere zu retten — unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition!
http://www.avaaz.org/de/petition/Stoppen_Sie_die_Zerstorung_des_PendjariNationalparks/?bPgnsbb&v=16149
Lassen wir das Deutsche Reich wieder handlungsfähig werden und einen Friedensvertrag
mit den Völker schliessen . Wir müssen es jetzt einklagen
Bei wem denn? Und wer soll das tun, jeder einzeln?
@der balte
auch ich sehe jeden tag den fanatismus des geld verdienen müssens, die ignoranz, den fatalismus und die dekadenz, auch ich brauche den tatsächlichen status quo keinem meiner mitmenschen unter die augen reiben, da alle verblendet. da ich aber biobauer bin, kann ich im stillen und für ein paar “verwandte”, kommt von verwenden, dinge schaffen, die für die zeit danach wertvoll sein werden.
der zug rast unvermittelt vor die wand, das abzweiggleis ist längst passiert, jetzt geht es nur noch darum schutz zu suchen vor den wegfliegenden trümmern.
ich biete letztmalig an, eine lebensmittel und wohn-gemeinschaft zu schaffen, ich werde hier in diesem forum nicht mehr schreiben, nur noch lesen, da die zeit zu debattieren abgelaufen ist, rette sich wer kann, die meisten augen werden nur noch weinen, nicht sehen.
lichtgrüsse
arun
Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten!
Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott!
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk, dann gnade euch Gott!
Carl Theodor Körner
Deutscher Dichter und Dramatiker
gefallen für Deutschland, gegen Napoleon
*23.9.1791 – † 26.8. 1813
Hallö hier auch ich Matthias .
Bin selber Gärtner also naja würde gern wie ich könnte mußte leider mit nem Strebergarten vorlieb nehmen weil nichts anderes zu kriegen wahr.
Bitte schreib mich auch mal an E Mail hat auch bei mir TG .
Mattias, ich würde mich gern mit dir über deine Anregung austauschen. E-Mail Adresse hat Terra-germania. Bis dahin.
Hallo, Matthias!
Wir suchen eine solche Gemeinschaft, um uns vor den anstehenden Ereignissen zu retten
Melde Dich, vielleicht sind wir geeignet für diese Gemeinschaft
Gruß Heiri
an Matthias:
debattieren muß man hier ja auch nicht…
Hin und wieder mal einen Hinweis geben oder Lesern/Schreibern durch spezielle Infos helfen reicht doch auch…
Guten morgen,
kann mir bitte jemand erklären wie das abläuft mit dem Deutsche Reich Pass beantragen ?
gruSS Stefan
Reblogged this on Gerswind.
Meine Heimat
Boudica. Die Krieger Königin. Doku.
Der Film hat mir gut gefallen.
Unbedingt in deutscher Sprache anschauen!
deutscher Titel: Die Tochter des Spartacus
original: Boudica Warrior Queen englisch 1/8
Conan als Frau
Boudica ist genauso wie Spartacus nach der Schlacht verschwunden.
Genauso wie auch viele Deutsche im zweiten Weltkrieg verschwunden sind…
Deutsch ist übersetzt: Das Volk (Gottes) HLKO sieht in Artikel 24 die Kriegslist als legal an. Nach HLKO haben sich die Alliierten nicht schuldig gemacht. Sie wenden, im Krieg, Kriegslist an. Nun haben die Alliierten noch ca. 4 Monate, dann gibt es sie nicht mehr. Soviel ist sicher….Und wenn ER kommen wird, der Menschensohn, so kommt er nicht alleine, die Weltenheere sind bei Ihm zu Richten die gottlosen..aus Apokalypse des J. d. Täufers…
Das Kriegsvölkerrecht z.B. Schutz der Zivilbevölkerung, Schutz der Kriegsgefangenen, Schutz und Achtung des Roten Kreuzes u.a.m., brechen wann es einem beliebt oder nützlich erscheint, obwohl man es verbindlich unterschrieben hat (GB, USA, RF u.A.) ist keine Kriegslist sondern ein Kriegsverbrechen. Und diese Staaten haben sich der schlimmsten Kriegsverbrechen schuldig gemacht!
Von den Sowjets ganz zu schweigen, aber die hatten das Kriegsvölkerrecht (Genfer-Konventionen) auch nicht unterschrieben.
HM ja, also das mit der Apokalypse hab ich nicht gesehen, aber das göttliche Volk, das sehe ich auch.
Was sagt Jesus? Ihr sollt keine Götzenanbeter sein..so in dem Dreh. Was sind aber Viele? Kirchengänger und Holzbankknier. Südenabstreifer! Das können keine Deutschen sein. Noch nicht! Sie verleugnen sich selbst und das ist weiß Gott nicht göttlich.
Schuldig? die damaligen sind nicht mehr greifbar, aber die Erben fahren so for, wie man in der Welt feststellen muß. Was nicht unter Kriegslist fällt: Bombenkrieg gegen zivile Städte zum Zwecke der Vernichtung, Völkermord durch Vertreibung u. andere Untaten nach Waffenstillstand: z.B.
Sogar nachdem ein Waffenstillstand den Ersten Weltkrieg beendete, fuhren die raubgierigen Sieger mit ihrer verheerenden Blockade Deutschlands fort.
http://www.wintersonnenwende.com/scriptorium/deutsch/archiv/artikel/verhungern1919.html
von einem Amerikaner geschrieben, Elmar Barnes
Auch haben die “Alliierten” ihre eigenen Völker getäuscht mit Propaganda, Lusitania, Pearl Harbor, Golf von Tonking, 9/11 – nichts Neues, aber für viele doch immer noch, und das ist finster, so wie es ist.
matthias bünte
nüllbergweg 1
32699 extertal
05754/964293
mfg
arun
Hat Extertal was mit Externsteinen zu tun?
Die einzige Chance, die man diesem fundierten und gescheiten Artikel geben kann, ist, daß sich die Zionisten, NWO-Mafiosi, die Rothschilds und Rockefellers, alle Gutmenschen, Antifantern, Holo-Profiteure, BRD-Justiz-Kreaturen und EU-Parasiten sich bei seiner Lektüre schier tot lachen. Wenn sie es dann sind, teilt es bitte umgehend über unsere freien Medien mit. Dann sehen wir weiter, ob die gehirngewaschenen Völker Europas vor Begeisterung aufjauchzen, ob der völkerrechtlich kristallklaren Lage. Die meisten Deutschen werden es aber sowieso nicht glauben, da sie doch aus Identitätsgründen bis in alle Ewigkeit in Sack und Asche und Heller und Pfennig büßen müssen, weil unsere Elterngenerationen ja soooo pöse, ja – und stellt Euch vor – singuläre Sachen gemacht haben. Das haben uns nämlich die Alliiertenund deren Geldgeber eingebleut, die sich ja sooo vorbildlich ans Völkerrecht und die Haager Landgerichtsordnung halten und hielten.
Ich hab mir jetzt mal die 2 Berichte auf www. erwache.org durchgelesen und … arg … schon wieder was anderes. Jetzt ist plötzlich EE Michael der Bösewicht. Gott ist eigentlich ein Volldepp, der alles nur aus Langeweile gemacht hat und die Kontrolle über seine Schöpfung verloren hat. Das Christentum und die Bibel sind sowieso eine Lüge. Dummer Weise beruft man sich selbst darauf (Stichwort 3.Sargon z.B.).
Das geht hier schon wieder in dieselbe Richung wie bei den GFdL Typen. Zig Berichte, die sich teils gegenseitig widersprechen und am Ende weiß man überhaupt nicht mehr was überhaupt Tatsache ist und was nicht.
Weiterer gemeinsamer Nenner ist: Konkret passiert ist nix, stattdessen gabs nur viel Gerede. Nicht schön.
Die Drecksäue erfinden wieder Geschichten:
schaut sich das einer mal an.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/bulgarien-tote-bei-anschlag-auf-israelische-touristen-a-845174.html
jaja, der Iran ist an allem schuld, jaja.
vielleicht haben sie es selber gemacht
Ja, haben sie. Selbstbefriedigung halt
Grad hab ich auf politaia geschrieben : Mir wird so schlecht wenn ich an die Welt denk.
Warum ?
Ist eigentlich ganz einfach erklärt .
Wir bezahlen Steuern auf Essen … das heißt wir bezahlen euch Drecksbonzen etwas …
damit wir was zwischen den Zähnen haben und wir bezahlen das obwohl unsere eigenen Leute verhungern.
Wir bezahlen für die Luft die wir Atmen ( CO2) obwohl die die Luft nicht erzeugen .
Nun bezahlen wir für Regenwasser Abwassergeld weil es in die Kanalisation fließt .
Das heißt wir bezahlen denen etwas weil sie etwas bekommen was nicht von uns kommt
und was von der natur kommt nur weil sie das Wetter manipulieren .
SO nu hab ich genug gehört .
Es reicht . BIS HIER UND NICHT WEITER !!!
Wenn ihr zu mir kommt bringt n Einsatzkomando mit .
Karlsruhe sag ich da nur !!!
wichtige meldung.
ab dezember werden alle europäischen und US grenzen dicht gemacht. die komplette kommunikation wird abgeschaltet. kein internet, kein telefon!!!
bereitet euch vor
http://theintelhub.com/2012/07/17/white-house-executive-order-13618/
Warum darf Deutschland nur mit der Verfassung von 1919 Friedensverträge unterzeichen?
Das GrundGesetz für die BRD ist keine Verfassung. Beweis Schlußartikel 146 GG.
GG Art. 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
….nur auf Grund eines Gesetzes. Beweis GG Art. 146
GG Art. 116 (1) Deutscher ist …wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ..Beweis StAAusweis
Die Staatsangehörigkeit „deutsche Staatsangehörigkeit“ v. 05.02.1934. Beweis NaZi-Gesetz
GG Art. 139 Entnazifizierung ist gültig. Beweis BMI 2. Mai 2012 Az. V I 1-110 010/1 II
GG Art. 140 Die Bestimmungen der Art. 136/137/138/139 und 141 der deutschen Verfassung
vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes
GG Art. 146 Dieses Grundgesetz .. verliert seine Gültigkeit .. eine Verfassung in Kraft tritt ..
Deutschland ist größer als die BRD.
Beweis: Berlin ist die Hauptstadt von Deutschland 3 Verwaltungszonen
Beweis: Bonn ist die Hauptstadt der BRD 1 Verwaltungszone
In der Sitzung der Arbeitsgruppe am 1. März übergibt Schäuble ein Diskussionspapier, das im Bundesinnenministerium entstanden ist. Es enthält erste Überlegungen zur Positionsbeschreibung für eine Überleitungsgesetzgebung. Ausgangspunkt ist das Staatsverständnis der BRD. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts existiert erst dann ein vollständiger Staat, wenn der Bundesrepublik die anderen Teile des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 angehören.
Eine neue Verfassung hebt Deutschlands Verwaltungszonen nicht auf.
Die deutschen Völker sind seit 1934 rechtlos und erhalten mit dem GG
Art. 146 ihre Rechte mit der deutschen Verfassung von 1919 zurück.
Ernst Gottfried Mahrenholz Vizepräsident Bundesverfassungsgericht
„Von einer neuen Verfassung spricht der Artikel 146 auch gar nicht.
Er spricht von einer Verfassung, die das Grundgesetz ablöst“.
Beweis: Der Spiegel 14/1994
Das GG wird mit der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 ungültig.
Nur mit dieser Verfassung kann die wirkliche Souveränität Deutschlands erreicht werden.
Beweis: Minister Schäuble Frankfurt EBC 20.Nov. 2011 Die BRD ist nicht souverän.
Der deutsche Befehlsempfänger Du bist nicht souverän.
Moskauer Vertrag 1970 Willy Brandt / Deutsch-polnischer Grenzvertrag 1991 Genscher
Alle BRD-Verträge mit der deutschen NaZi Staatsangehörigkeit von 1934 sind nichtig.
Protokoll des französischen Vorsitzenden Paris am 17. Juli 1990 Nr. 354B Anlage 2
.. diese Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu … daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Beweis: Anlage
2+4 Verhandlung: Schnell geht das Gespräch auf die bevorstehenden Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen. Beide sind sich darüber einig:
Einen Friedensvertrag anzustreben macht keinen Sinn, wenn an den Verhandlungen 110 Länder teilnehmen, die mit dem Deutschen Reich im Krieg gestanden haben.
Quelle: Dokumente aus dem Kanzleramt S. 117 ISBN 3-486-56360-2
Der 2+4 Vertrag überlagert den Waffenstillstand II. WK und verhindert die Friedensverträge.
Das streng geheime Zusatzabkommen zum 2 Plus 4 Vertrag ersetzt die Kanzlerakte.
Beweis: Anlage Das 2+4 Zusatzabkommen löste die von Egon Bahr bestätigte Kanzlerakte ab.
Alle BRD-Verträge mit der deutschen NaZi Staatsangehörigkeit von 1934 sind nichtig.
Mit der Umsetzung Artikel 146 werden die deutschen Völker endlich wieder frei und bestim-men ihre Zukunft selbst. Der Waffenstillstand II. WK kann sofort durch die Auflösung des GG durch Friedensverträge mit den Siegermächten und Feindstaaten beendet werden. Die Verwaltungszonen werden nur durch den Status der Landesstaatsangehörigkeit 1919 für Deutschland aufgehoben. Damit ist der Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei.
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Nur die Verfassung von 1919 hat den Status, die Verwaltungszonen aufzuheben.
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Deutschland ist seit 1933/34 Kolonie. Seine Bewohner wurden heimatlos und damit rechtlos.
Die Staatsangehörigen aus Deutschland verloren ihre Heimatangehörigkeit mit der Verord-nung v. 05.02.1934 über die deutsche Staatsangehörigkeit R=StAG. Der Status, deutsche Staatsangehörigkeit, bedeutet die komplette Entrechtung, Entmachtung, Enteignung.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde unter Zwang verliehen.
Beweis: Anlage Amtsblatt für SH 1946 S.23 und Neues Staatsrecht Auflage 1936 Seite – 54 -
Die Zwangsangehörigkeit wurde bis heute nicht aufgehoben, sondern stillschweigend mit dem RuStAG von 1913 ausgetauscht. R=StAG vom 05.02.1934 / BGBl. Teil III 1959.
Beweis: Anlage StAG 1913 v. 08.12.2010
Die BRD hat gelogen und betrogen. Die BRD ist keine Heimat.
Das Thema mit der deutschen Frage ist nicht einfach. Wichtig ist, sich nicht noch weiter von der Heimat zu entfernen. Das Ziel ist, zurück in die Heimatangehörigkeit von 1919.
Mit der Umsetzung Artikel 146 wird das Grundgesetz der BRD seit 2009 ungültig. Das öffnet den deutschen Völkern das Tor zur Heimat. Voraussetzung – Urkunde 146 unterzeichnen.
Der ESM-Vertrag ermächtigt die EU-Verwaltung, die Heimat Deutschland zu vernichten.
Die Deutschen werden am Nasenring in die EU gezogen.
Bundesverfassungsrichter und Bundespräsident entscheiden über Europa.
Die deutschen Völker entschieden jetzt selbst über die Zukunft Deutschlands.
Die Heimatangehörigkeit
Status von 1934 die deutsche Staatsangehörigkeit / Zwangsangehörigkeit Rechtlos
Status von 1919 die Landesstaatsangehörigkeit / Recht auf Heimat und Frieden
Die Heimatangehörigkeit entfaltet ihre volle Kraft für Deutschland in den Grenzen von 1937.
Der Heimatstatus befreit die deutschen Völker von der deutschen Staatsangehörigkeit 1934.
Der Artikel 116 GG verstößt gegen Artikel 139 GG.
Der Stillstand der Rechtspflege.
Jeder Deutsche ist in der Pflicht, den Artikel 146 aus dem Grundgesetz umzusetzen, damit
Deutschland in den Grenzen von 1937 wiedervereinigt wird.
1945 Die Deutschen behalten durch Kriegslist die deutsche Zwangsangehörigkeit von 1934.
1945 Die Österreicher erhielten ihre Heimatangehörigkeit Österreich zurück.
Artikel 146 GG umsetzen Status von 1919 Recht auf Frieden Grundgesetz wird ungültig.
Einigkeit und Recht und Freiheit
für die deutschen Völker
Urkunde 146 unterzeichnen
Heimatangehörigkeit 1919 Landestaatsangehörigkeit
Heimatländer: Freistaat Preußen, Freistaat Bayern, Freistaat Sachsen, Freier Volksstaat Württemberg, Freistaat Baden, Land Thüringen, Volksstaat Hessen, Freie und H. Hamburg, Freistaat Mecklenburg-Schwerin, Freistaat Oldenburg, Freistaat Braunschweig, Freistaat Anhalt, Freie und H. Bremen, Freistaat Lippe, Freie und H. Lübeck, Freistaat Mecklenbur-Strelitz, Freistaat Waldeck, Freistaat Schaumburg-Lippe.
Ugh, Kunkelmann hat das letzte Wort. Aah nee, doch nicht.
Es kommt nie auf das letzte Wort an. Immer nur auf das letztgültige…