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§ 130 StGB und das Human Rights Committee

geht alle an, besonders in diesen Tagen. 

Ein Bekannter weist mich auf einen Punkt hin, der in der Öffentlichkeit wenig bekannt bzw. beachtet ist: Grundlage der Bildung der Vereinten Nationen (UN) waren die berühmten „Vier Freiheiten für jeden Menschen“, darunter die Freiheit, ein jeder könne sich frei informieren und seine Meinung frei äußern und dürfe von niemanden, auch nicht vom Staat, daran gehindert werden.

Um das sicherzustellen, wurde das Human Rights Committee der UN eingerichtet, das u. a. den Mitgliedsstaaten vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen Fall.

Diese Vorschriften heißen „General Comments“. Comments deshalb, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen Grundsätze zwecks Ausführung kommentieren sollen.

In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des Human Rights Committee im Juli 2011 in Genf der veraltete General Comment Nr. 10 ersetzt durch den General Comment Nr. 34. (Da Deutsch nicht Amtssprache ist, liegen amtliche Ausfertigungen nur in englischer, französischer, spanischer, russischer und chinesischer Sprache vor.)

Der General Comment Nr. 34 ist in 52 Teile („Paragraphen“) gegliedert. Wichtig für uns Deutsche ist der § 49, wonach der deutsche § 130 Strafgesetzbuch (StGB) – „Volksverhetzung“ – nicht zulässig ist.

Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes gehen die General Comments den deutschen Gesetzen vor, woraus Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes abzuleiten sind – u. zw. sofort und ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.

Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an.

Zu allen Versammlungen darf die Bundesregierung einen stimmberechtigten Abgeordneten entsenden, so daß sie also über die beschlossenen General Comments unverzüglich informiert ist.

Nun darf man doch fragen, warum die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit bisher nicht über die im General Comment Nr. 34 gewährten Rechte informiert hat. In diesem Zusammenhang wird es interessant sein zu verfolgen, wie zwei anhängige Revisionsverfahren (April 2012), bei denen die Beklagten den General Comment Nr. 34 an den Anfang ihrer Revisionsschrift gestellt haben, ausgehen werden.

Die Entscheidungen eines OLG und des BVG stehen noch aus. Es bleibt auch noch die Frage, warum die deutschen Medien kein Wort bzw. keine Zeile über den General Comment Nr. 34 übrig haben. „Im Dienste der Wahrheit“ zu stehen, würde anders aussehen.

Wir wollen das lediglich zur Dokumentation festhalten.

http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/CCPR-C-GC-34.doc
Quelle: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm 
  1. randfigur
    28. Juni 2012 um 00:49 | #1

    mal was Positives, in Köln war ein Richter so mutig, Beschneidungen als das anzusprechen, was sie sind, nämlich irreparable Körperverletzungen. Werimmer das war, der gehört geschützt und auf eine Positivliste. http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung102.html

    • goetzvonberlichingen
      28. Juni 2012 um 03:41 | #2

      @randfigur ….und die ohne Zipfel heulen auf(:-)

      • Wüstenfuchs
        28. Juni 2012 um 18:47 | #3

        Beschneidungen,auch an Frauen ist bei vielen Schwarzen Völker Gang und Gebe.(Tiermenschen)Eifersucht und Neid das die Frau einen Orgasmuss bekommt(kein Respekt vor der Frau)

      • goetzvonberlichingen
        28. Juni 2012 um 18:50 | #4

        @wüstenfuchs
        Ja.. Beschneidung bei Frauen ist ungleich schlimmer und unnützer.Stimmt….soll die Frauen einschränken, erniedrigen,ist absolut unnütz….

  2. frei
    28. Juni 2012 um 01:54 | #5

    „Vier Freiheiten für jeden Menschen“ interessieren unsere Behörden genau so wenig, wie das GG oder ein Hungerstreik wegen:
    http://terragermania.wordpress.com/2012/06/27/das-ging-aber-schnell-auch-die-piraten-sind-nicht-mehr-wahlbar/#comment-39963

  3. frei
    28. Juni 2012 um 02:02 | #6

    Behandlung von in Selbstverwaltung stehenden:

  4. goetzvonberlichingen
    28. Juni 2012 um 03:42 | #7

    @Vincemus. ein sehr hilfreicher Artikel für die verfolgten des BRiD-Regimes!Habe mir erlaubt, denn sofort weiterzuverbreiten…

    • Kuschi2000
      28. Juni 2012 um 08:00 | #8

      Kriminelle Trachtenträger-Vereinigung. Ungebildet und marionettenhaft. Sie waren nie zum Schutz des Menschen da. Am 30.09.12 läuft die Wertmarke “Polizei” aus. Wie nennen sie sich dann??? Wohltäter Organisation(WO). Security der Wohltäter(S.d.W)?

      • kutikinsusinak
        28. Juni 2012 um 09:07 | #9

        quatsch – der passendste, weil das Verhalten dieser Organisation am besten wiedergebende, Name ist natürlich GUARDIA CIVIL (ich hoffe, der eine oder andre versteht dies)

  5. glutamat
    28. Juni 2012 um 07:16 | #10

    “Nun darf man doch fragen, warum die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit bisher nicht über die im General Comment Nr. 34 gewährten Rechte informiert hat.”

    weil für sachen keine menschenrechte gelten! dürfte allen bekannt sein die ihren personalausweiSS nicht beim verwalter incl. personenstandsänderung abgegeben haben.

  6. Konfuzius
    28. Juni 2012 um 07:27 | #11

    Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an.

    Falsch !!!!!!!!!!!!

    Die BRD wurde wie die DDR am 03.10.1990 bei der UN abgemeldet und der Staat vereintes Deutschland= Germany angemeldet.

    Diese Verbrecher spielen ein falsches Spiel.
    Mal geben sie sich als BRD aus und mal als Deutschland, so wie sie es gerade brauchen.

    • kutikinsusinak
      28. Juni 2012 um 09:21 | #12

      mag sein, aber zu schlagen ist dieses System nur durch Benutzen der eigenen Regeln, um die inneren Widersprüche und Totkonstrukte gerade auch für die Denkverweigerer aufzuzeigen.
      Ganz nach Jesus: jedes in sich unstimmige Haus zerbricht früher oder später an seinen eigenen inneren Widersprüchen.

      Trifft nicht lebensfähige Partnerschaften genau so wie “Staats”-”gebilde”.

      Im übrigen ist den meisten hier ja klar, daß das meiste rechtliche Geschehen im Universum der Willkür des Faustrechts stattfindet. Für Blogverirrte und Erstlinge wären eher einregelmäßiger “Abriß der Geschichte” ;-) nötig und wertvoll, a la “Die Jahrhundertlüge”

  7. Balte
    28. Juni 2012 um 08:50 | #13

    Konfuzius :
    Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an.
    Falsch !!!!!!!!!!!!
    Die BRD wurde wie die DDR am 03.10.1990 bei der UN abgemeldet und der Staat vereintes Deutschland= Germany angemeldet.
    Diese Verbrecher spielen ein falsches Spiel.
    Mal geben sie sich als BRD aus und mal als Deutschland, so wie sie es gerade brauchen.

    Wie geht dies, Deutschland ist kein Völkerrechtssubjekt… nur “Das Deutsche Reich” und ist mit Nichten in der Org. Human Rights Commitee, das Reich ist immer noch Feindstaat und wird es bleiben, wenngleich man dabei 2+4 Art 7 Abs 1 – 2 verschieden interpretieren kann, die BRD/ DDR kann dies nicht, auch ein fiktiver Name Deutschland kann dies nicht. Folgt man dem Art 7 und der daraus resultierenden Fragen wie Gegebenheiten, gäbe es keine Feindstaatenklauseln mehr, leider ist dies nicht der Fall und die BR in Deutschland hat ja mit den lieben Westalliierten und auch der Sowjetunion keinen Krieg geführt oder habe ich da was übersehen, glaube eigentlich nicht.

    Die Sache stinkt und wurde ab 1990 niemals wirklich geklärt.

  8. blueshield
    28. Juni 2012 um 10:05 | #14

    frei :
    Behandlung von in Selbstverwaltung stehenden:
    [youtube http://www.youtube.com/watch?v=XoTr3-ze8Y4?version=3&rel=1&fs=1&showsearch=0&showinfo=1&iv_load_policy=1&wmode=transparent&w=600&h=368%5D

    man, man, man … immer diese ollen Kamellen

  9. Denk-Mal-Schutz
    28. Juni 2012 um 13:16 | #15

    Hallo! Aufwachen! Für die Personal-Ausweis-Inhaber der BRD gelten die Menschenrechte nicht, da sie als juristische und nicht natürliche Personen dem englischen Handelsrecht unterliegen. Menschen sind im Sinne des Talmuds und der Zionisten nur solche, die sie anerkennen, und daß sind nur die Juden. Die anderen Existenzen sind nur eventuelles Zubehör – Gojim bzw. Gajim (Vieh) – für das Wohlergehen dieser “Herrenrasse” (Coudenhoven-Kalergi). Also bleibt auf dem Gebetsteppich! Daß das BRD-Personal noch etwas besitzen darf, ist eh` ein Gnadenakt der Sieger, damit das Personal möglichst lange umerzogen und ausgebeutet werden kann. Bald haben sie`s geschafft.

  10. goetzvonberlichingen

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